Steuertipps: Zwölf Möglichkeiten um richtig zu sparen

Steuern bezahlen ist eine Pflicht, Steueroptimierung das Recht eines jeden Steuerpflichtigen. Wir zeigen die wichtigsten Möglichkeiten.

04.12.2023 Von: Hanspeter Baumann
Steuertipps

Einleitung

Die Ausgangslage und die Bedürfnisse jedes Steuerpflichtigen sind unterschiedlich. Eine junge Familie hat andere Möglichkeiten wie ein Rentnerehepaar, ein Hauseigentümer hat wieder eine andere Ausgangslage. Dennoch macht es Sinn, sich die wichtigsten Möglichkeiten in Erinnerung zu rufen. Dabei sind immer die kantonalen Steuergesetze zu Rate zu ziehen. Vielleicht stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung, welche die Steuern massgeblich beeinflussen könnte? Aus der Beraterpraxis wissen wir, dass die Steuerpflichtigen ihre Möglichkeiten oft nicht optimal nutzen. Was könnten Sie tun, um endlich die Steuerrechnung zu vermindern?

Tipp 1: Alle Abzüge geltend machen und belegen

Das tönt vielleicht etwas banal. Dabei ist die lückenlose Zusammenstellung aller Unterlagen nicht immer ganz einfach. Der Steuerpflichtige muss steuermindernde Faktoren belegen können. Es empfiehlt sich daher, die Belege schon während des Steuerjahres geordnet abzulegen, damit sie Ende Jahr griffbereit sind. Auch empfiehlt es sich, die Wegleitung - zumindest den Teil mit den Abzügen - durchzulesen.

Tipp 2: Säule 3a einzahlen, Einkauf in die Pensionskasse

Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Einkäufe in die Pensionskasse sollten sorgfältig geplant werden. Mit über mehrere Jahre gestaffelten Einzahlungen kann die Steuerprogression effizient gebrochen werden.

Tipp 3: Wechselpauschale beim Liegenschaftsunterhalt bewusst wählen

Die meisten Kantone lassen jährlich und pro Liegenschaft die Wahl zwischen der Pauschale und den effektiven Kosten zu. Nicht dringende Unterhaltskosten können oft vorgezogen oder hinausgeschoben werden, um Steuern zu sparen.

Tipp 4: Kinderbetreuungsabzug

Bei allen Kantonen und beim Bund kann ein Kinderbetreuungsabzug geltend gemacht werden, sofern die Kinder fremdbetreut werden.

Tipp 5: Vermögensverwaltungskosten

Die Kosten der Vermögensverwaltung durch Dritte können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. In verschiedenen Kantonen kann zwischen dem effektiven Abzug und einem Pauschalbetrag von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens gewählt werden. Der Kanton Zürich lässt bspw. einen Pauschalabzug von 3 Promille, maximal jedoch einen Betrag von CHF 6‘000 zum Abzug zu.

Tipp 6: Unternutzungsabzug beim Eigenmietwert

Bei Liegenschaften, welche nach dem Auszug der Kinder oder dem Versterben des Lebenspartners zu gross geworden sind, kann beim Bund und bei zehn Kantonen ein sogenannter «Unternutzungsabzug» geltend gemacht werden. Damit wird der Eigenmietwert gesenkt. Der Antrag muss bei jeder Steuererklärung erneut eingereicht werden. Dies ist vielen Steuerpflichtigen nicht bewusst. Der Aufwand für die Geltendmachung des Unternutzungsabzugs ist klein, der Nutzen gross.

Tipp 7: Aus- und Weiterbildungskosten

Die selbst bezahlten Aus- und Weiterbildungskosten sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Der Maximalbetrag beträgt CHF 12‘000, im Kanton Basel-Stadt CHF 18‘000.

Tipp 8: Gesundheitskosten geltend machen

Selbst getragene Krankheitskosten (ohne Krankenkassenprämien) und behinderungsbedingte Kosten können abgezogen werden, wenn sie grösser als 5 % des Reineinkommens sind. Im Kanton Baselland gibt es keine 5 %-Limite.

Tipp 9: Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beim Bund müssen diese mindestens CHF 100 und dürfen maximal 20 % des steuerbaren Einkommens betragen.

Tipp 10: Indirekte Amortisation von Hypotheken

Bei der indirekten Amortisation werden die Rückzahlungen an die Bank auf ein Konto der Säule 3a geleistet, welches der Bank als Sicherheit dient. Dadurch bleiben die Hypothekarschuld und die Schuldzinsen unverändert hoch und können vom Vermögen bzw. Einkommen vollumfänglich abgezogen werden.

Tipp 11: Wertvermehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen

Investitionen, die dem Energiesparen dienen, können bei den meisten Kantonen auch bei Wertvermehrung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Solche wertvermehrende Aufwendungen, zum Beispiel die Montage einer neuen Solar- oder Photovoltaikanlage, können, wie Liegenschaftsunterhalt, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Subventionen der öffentlichen Hand sind natürlich zu berücksichtigen.

Tipp 12: Steuerplanung

Die Steuerplanung ist letztlich der entscheidende Faktor. Dabei ist an die Staffelung und Koordination der Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse, aber auch an die Terminierung des Gebäudeunterhalts zu denken.

Sehr wichtig ist die Planung der Pensionierung und der Kapitalbezüge aus der Säule 3a, der Pensionskasse, aber auch der Freizügigkeitsguthaben. Nicht vergessen werden dürfen allfällige Lebensversicherung und die AHV bei einer Frühpensionierung. Dabei darf die Koordination mit dem Partner nicht vergessen gehen. Nur mit einer integrierten Steuerplanung können Sie das Maximum erreichen.

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