Lohn oder Dividende: Fallstricke und Chancen für KMU-Inhaber
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Lohn oder Dividende: Ausgangslage
Mit Annahme der Unternehmenssteuerreform werden seit 2009 Dividenden auf Beteiligungsquoten von mindestens 10% sowohl beim Bund wie den Kantonen privilegiert besteuert. Ziel dieser Reform war die rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen bei KMU. Während bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) die Gewinne als Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit durch die Inhaber versteuert werden, unterliegen Gewinne von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) einer doppelten wirtschaftlichen Belastung, indem diese einmal bei der Kapitalgesellschaft als Gewinn und ein zweites Mal beim Aktionär als Dividende besteuert werden. Die untenstehende Tabellen zeigen die Auswirkung der unterschiedlichen Besteuerungen.
Einzelunternehmen | |||
---|---|---|---|
Aufwand | 1000 | Ertrag | 1400 |
AHV | 40 | ||
Gewinn | 360 | ||
Total | 1400 | Total | 1400 |
Aktiengesellschaft | |||
---|---|---|---|
Aufwand | 1000 | Ertrag | 1400 |
Lohn | 200 | ||
AHV 15%* | 30 | ||
Steuern 15% | 22 | ||
Gewinn | 148 | ||
Total | 1400 | Total | 1400 |
Inhaber | TCHF |
---|---|
Lohn | 0 |
Gewinn | 360 |
Dividende | 0 |
Steuerbar | 360 |
Steuern 30% | -108 |
Nettoeinkommen | 252 |
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