Befristete Arbeitsverträge: Die Besonderheiten
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Wann kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Ein Arbeitsverhältnis kann befristet abgeschlossen werden: Auf den vereinbarten Zeitpunkt hin endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Befristete Arbeitsverträge dürfen nicht verkettet werden, indem immer wieder neue befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Dies, weil damit rechtliche Ansprüche (z.B. auf längere Lohnfortzahlung, längere Kündigungsfristen etc.) umgangen werden können. Bei Kettenarbeitsverträgen werden die Gerichte davon ausgehen, dass es sich aus rechtlicher Sicht um ein einziges Arbeitsverhältnis und nicht um mehrere handelt.
Probezeit und befristete Arbeitsverträge
Ein befristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn sowohl Anfangs- wie Endtermin für beide Parteien im Voraus klar erkennbar sind. Auf den vereinbarten Zeitpunkt hin endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Praxis-Tipp: Vereinbaren Sie auch bei befristeten Arbeitsverträgen eine Probezeit und eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Dies kann Ihnen bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsvertrages hohe Kosten ersparen.
Von Gesetzes wegen kennt der befristete Arbeitsvertrag weder eine Probezeit noch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Er muss also von beiden Parteien bis zum Beendigungstermin erfüllt werden. Eine fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen kann dagegen auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ausgesprochen werden.
Praxis-Tipp: Legen Sie den Endpunkt vertraglich per Datum fest und nicht in einer Formulierung wie «bis zum Abschluss der Arbeiten» oder «für voraussichtlich ein halbes Jahr». Das ist im Sinne einer Information zwar zu begrüssen, der Vertrag dürfte aber in einem Streitfall kaum als befristeter Arbeitsvertrag gelten. Sie müssten also auf jeden Fall nochmals rechtsgültig kündigen – mit allen Rechtskonsequenzen.
Durch ausdrückliche Vereinbarung können Sie auch in einem befristeten Vertrag eine Probezeit oder eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vereinbaren. Dann gilt der vorgesehene Beendigungstermin nur, wenn der Vertrag nicht früher aufgelöst wurde. Es handelt sich also um einen Arbeitsvertrag mit einer Maximaldauer.
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Praxis-Tipp: Bei mehrmonatigen befristeten Verträgen empfehlen wir Ihnen, eine Probezeit und eine Kündigungsmöglichkeit in den Vertrag aufzunehmen. Diese Lösung hat aber den Nachteil, dass auch der Mitarbeitende von der Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen kann und Sie möglicherweise in einem ungünstigen Moment verlässt.
Lohnfortzahlung bei befristeten Arbeitsverträgen
Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung ist in Art. 324a OR geregelt. Gemäss diesem besteht die Lohnfortzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis über drei Monate dauert oder für länger als drei Monate eingegangen ist.
Im befristeten Arbeitsverhältnis kommt der zweite Teil «für länger als drei Monate eingegangen ist» zur Anwendung. Dies bedeutet dann:
- sofern das Arbeitsverhältnis auf maximal drei Monate befristet ist, besteht keine Lohnfortzahlungspflicht
- sofern das befristete Arbeitsverhältnis auf mehr als drei Monate festgelegt ist, besteht Lohnfortzahlungspflicht ab dem ersten Tag
Randbemerkung: Im Gegensatz dazu beginnt die Lohnfortzahlung im unbefristeten Anstellungsverhältnis in aller Regel am ersten Arbeitstag des vierten Anstellungsmonats.