
Revisionsbericht: Grundlage für mehr Transparenz und Stabilität

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Ein Bericht mit viel Potenzial
Er wird in vielen kleinen und mittleren Unternehmen als administrativer Aufwand wahrgenommen. Ein Pflichtdokument, das erstellt, abgelegt und anschliessend vergessen wird. Doch genau darin liegt eine verpasste Chance. Der Bericht zeigt auf, wo finanzielle, strukturelle oder prozessuale Schwächen liegen – und macht sie sichtbar, bevor sie zum Problem werden.
Gerade für KMU, die meist mit knappen Ressourcen arbeiten, bietet der Revisionsbericht eine Aussensicht, die im Alltag oft fehlt. Er hilft, Lücken in der Organisation zu erkennen, Risiken zu benennen und Prioritäten richtig zu setzen.
Wer ihn nicht nur durchliest, sondern versteht und umsetzt, schafft Klarheit. Für sich selbst, für Mitarbeitende und für externe Anspruchsgruppen wie Banken oder Investoren. Dieser Beitrag zeigt, wie KMU den Revisionsbericht aktiv nutzen können – als Werkzeug zur Steuerung, zur Optimierung und zur Absicherung.
Was ist ein Revisionsbericht?
Es ist das zentrale Ergebnis einer Abschlussprüfung. Er dokumentiert, ob ein Unternehmen seine Buchhaltung korrekt geführt hat. Er zeigt auf, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In der Schweiz basiert diese Prüfung auf dem Obligationenrecht (Art. 727 ff. OR).
Die meisten KMU unterliegen der eingeschränkten Revision (Art. 727a). Diese konzentriert sich auf wesentliche Aspekte der Buchführung und der Jahresrechnung. Sie verzichtet auf umfangreiche Detailprüfungen, wie sie bei der ordentlichen Revision verlangt werden.
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und achtet dabei auch darauf, wie das interne Kontrollsystem im Unternehmen funktioniert. Aufgrund dieser Prüfung erstellt die Revisionsstelle einen Revisionsbericht (Art. 728b OR).
1. Ein interner Bericht für den Verwaltungsrat.
Dieser enthält Details zur Buchführung, zum internen Kontrollsystem, zum Ablauf der Prüfung und zum Ergebnis.
2. Ein offizieller Bericht für die Generalversammlung.
Dieser fasst das Ergebnis der Revision zusammen und enthält:
- eine Einschätzung zur Jahresrechnung,
- Angaben zur Unabhängigkeit der Revisionsstelle,
- Angaben zur leitenden Person und deren Qualifikation,
- eine Empfehlung, ob die Jahresrechnung angenommen oder abgelehnt werden soll.
Beide Berichte müssen von der Person unterschrieben werden, die die Prüfung geleitet hat.
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