Spesenmanagement: Diese Punkte müssen beachtet werden

Spesen sind Ausgaben, die den Mitarbeitenden entstehen, wenn sie für ihr Unternehmen tätig sind (z. B. im Rahmen einer Dienstreise). Was genau abrechnungsfähige Spesen sind, sollte eine Organisation in einem Spesenreglement festhalten. Nachfolgend finden Sie verschiedene Hinweise zur Optimierung des Spesenmanagements.

12.03.2024 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Spesenmanagement

Spesenabrechnung als Prozess

Häufig werden die folgenden Arten von Ausgaben zu den Spesen gezählt:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungsaufwendungen
  • Repräsentationskosten
  • Kosten für die Übernachtung
  • Kosten für die Kommunikation

Ausgaben für Spesen werden entweder als Pauschalbetrag oder entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten geltend gemacht.

Für das Spesenmanagement ist vor allem zwischen Effektiven Spesen und Pauschalspesen zu unterscheiden. Zu den Effektiven Spesen zählen alle Spesenentschädigungen, die im Rahmen der effektiv entstandenen Kosten gegen Beleg vergütet werden. Eine Ausnahme bilden pauschale Vergütungen, die für jedes tatsächlich stattgefundene Ereignis vergütet werden, beispielsweise eine Pauschale von CHF 20.– pro Mittagessen im Ausseneinsatz und somit aus Vereinfachungsgründen zu den Effektivspesen zählen.

Dagegen gelten als Pauschalspesen alle in einem festgelegten Zeitraum und unabhängig von den tatsächlichen Kosten entrichteten Pauschalen, wie beispielsweise Telefon- oder Internetpauschalen für die geschäftliche Nutzung der privaten Geräte und Infrastruktur. Ebenso zu den Pauschalspesen werden die pauschalen Repräsentationsspesen von leitendem Personal und Aussendienstmitarbeitern gerechnet, die anstelle der effektiven Entschädigung von kleinen Auslagen erfolgt.

Zur Erstattung der Ausgaben muss der Mitarbeiter entsprechende Originalbelege als Nachweise erbringen. Die zur Spesenabrechnung gehörenden Originalbelege, wie z. B. Parktickets, Restaurantquittung u.a. werden im Regelfall dem Formular zur Spesenabrechnung physisch oder elektronisch beigefügt.

Die Spesen sind unternehmerische Auslagen und können als Ertragsminderung geltend gemacht werden. Darüber hinaus können mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen die Vorsteuer auf Spesenbelegen zurückerstattet bekommen. Gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV) müssen diese Originalbelege aufbewahrt werden. Im Regelfall werden Spesenbelege gemeinsam mit der Spesenkostenabrechnung als Buchungsbelege vom Rechnungswesen über die gesetzlich vorgegebene Frist (10 Jahre) aufbewahrt.

Da das Unternehmen die Vorsteuer regelmässig zurückfordern will, liegt es auch in seiner Verantwortung, dass die Belege für 10 Jahre vorhanden und lesbar sind. Gerade im Hinblick auf die bei Belegen mit zunehmendem Alter oft nur noch eingeschränkte Lesbarkeit sollte zusätzlich eine digitale Kopie des Belegs aufbewahrt werden.

In vielen Unternehmen ist das Rechnungswesen für die Spesenabrechnung zuständig. Hier wird die Spesenabrechnungen geprüft und anschliessend gemäss Unterschriftsreglement des Unternehmens den jeweiligen Vorgesetzten zur Unterzeichnung vorlegt. Nach Unterzeichnung der Spesenabrechnung durch die vorgesetzte Stelle ist eine Auszahlung der Spesen möglich. Bei Nichteinhaltung des Spesenreglements, unkorrekten oder unvollständigen Angaben wird das Rechnungswesen regelmässig die Abrechnung zurückweisen und Präzisierungen bzw. Ergänzungen von den die Spesenabrechnung einreichenden Mitarbeitenden verlangen.

Für die Einhaltung des Spesenreglements durch die Mitarbeitenden sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich und somit in die Überwachungsfunktion eingebunden.

Automatisierungspotenziale im Prozess der Spesenabrechnung

Viele Unternehmen, vor allem KMUs, nutzen heute noch den Papierweg für die Spesenabrechnung. Allenfalls wird dieser durch ein Excel-Formular begleitet, in dem die Beträge eingetragen, berechnet und kontiert sind.

Zudem erfordert das Spesenmanagement mit den oben dargestellten typischen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen von den Vorgesetzen heute manuelle Kontrollen, die vor dem Hintergrund der Prozesszeiten enorme Prozesskosten verursachen und noch dazu fehleranfällig sind.

Das Spesenmanagement eignet sich daher in besonderer Weise für eine Teilautomatisierung bzw. sogar vollständige Automatisierung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Unternehmung ihr Spesenreglement als Regelwerk digitalisiert und dieses so für automatisierte Prüfungen verarbeitet werden kann.

Weitere Voraussetzungen für eine Automatisierung des Spesenabrechnungsprozesses finden sich im Datenmanagement. Relevante Daten für die Abrechnung bilden dabei der Kontenplan, das Spesenreglement, Fremdwährungskurse oder auch weitere Richtlinien und Weisungen z.B. aus dem HR-Bereich.

Fazit Spesenmanagement

Viele Unregelmässigkeiten und Prozess-Schwächen in Zusammenhang mit der Spesenabrechnung haben ihre Ursache in der Organisation der Abläufe sowie in der Einhaltung von Regeln, die insbesondere die Einhaltung des Spesenreglements betreffen. Im vorliegenden Beitrag bezieht sich der Prozess in erster Linie auf effektive Spesenvergütungen, welche anhand von Belegen oder in Form von Einzelfallpauschalen deklariert werden.

 

Weitere Beiträge zu diesem Thema:

  • Mehr Informationen zum Spesenreglement und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung finden Sie im Beitrag «Spesenregelement».
  • Welche steuerrechtliche Bestimmungen gelten und wie mit Pauschalspesen umzugehen ist, lesen Sie im Beitrag «Spesen».
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