Spesenabrechnung: Zentrale Punkte für die Buchhaltung

Mitarbeitende und Kader von Unternehmen gehen auf Dienstreisen, laden Kunden zu Geschäftsessen ein oder besuchen eine Fortbildungsveranstaltung. Es gibt viele Anlässe, für die Spesen anfallen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es für die Spesenabrechnung in der Buchhaltung zu beachten gilt.

01.07.2024 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Spesenabrechnung

Die Akteure im Spesenabrechnungsprozess

Neben dem jeweiligen Prozessablauf ist aus Sicht einer Organisation und internen Kontrolle des Spesenabrechnungsprozesses auch nach den Zuständigkeiten der beteiligten Akteure zu fragen. Zu diesen gehören:

AkteurVerantwortung
Mitarbeitende (Antragsteller)Spesenerfassung, Belegsammlung und -übermittlung
RechnungswesenFormelle Kontrolle, Prüfung der Einhaltung des Spesen-Reglements
Vorgesetzteinhaltliche Kontrolle (unter Berücksichtigung des Spesenreglements)

Mitarbeitende

Die Mitarbeitenden, bei denen Spesenkosten angefallen sind, erfassen ihre Spesen selbst. Sie sind dabei für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Korrekte Erfassung der betriebsnotwendigen Spesen und der zugehörigen Belege im Abrechnungssystem
  • Bei Spezialbewilligungen: Einholen der entsprechenden Bewilligung und korrekte Erfassung im Abrechnungssystem
  • Korrektes Zuordnen der Belege zu einer erfassten und betriebsnotwendigen Spesenposition
  • Freigabe der erfassten Spesen innert vorgegebener Frist
  • Aufbewahrungspflicht der Originalbelege bis zu deren Weiterleitung ans Rechnungswesen

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen übernimmt in vielen Unternehmen die Kontroll-Funktion im Rahmen der Spesenabrechnung und somit die Qualitätssicherung. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Rechnungswesens sollten daher Bestandteil einer aus IKS-Sicht ohnehin notwendigen Dokumentation aller Aufgaben, Verantwortungen und Zuständigkeiten.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Spesenabrechnung überprüft das Rechnungswesen zunächst die Spesen auf formale Richtigkeit. Durch Übernahme dieser formellen Kontrolle durch das Rechnungswesen soll nicht nur die Einhaltung der Vorgaben garantiert werden, sondern es sollen zudem die Vorgesetzten von Prüfaufgaben entlastet werden.

Wird das Spesenreglement nicht korrekt angewandt, kann das Rechnungswesen Anpassungen vornehmen und eine Information mit Begründung der Korrektur an die erfassende Person schicken.

Bei einer gegen das Spesenreglement verstossenden Erfassung oder bei fehlenden Belegen kann das Rechnungswesen die Spesenabrechnung zurückweisen und muss die erfassende Person mit der Begründung der Korrektur beauftragen.

Wurde die Spesenabrechnung korrekt erfasst, veranlasst das Rechnungswesen die Auszahlung der effektiven Spesen. Dabei werden nur korrekt erfasste Belege ausgezahlt.

Physische und/oder digitale bzw. elektronische Belege müssen schliesslich vom Rechnungswesen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden.

Vorgesetzte

In Abhängigkeit vom jeweils vorliegenden Spesenreglement gehört es regelmässig zu den Aufgaben von Vorgesetzten zu prüfen, ob die zur Abrechnung vorgebrachten Spesenausgaben ihrer Mitarbeitenden betrieblich und inhaltlich gerechtfertigt ist. Dazu gehört im Standardfall ein Visum durch Unterschrift, womit die Zustimmung bzw. Genehmigung der Abrechnung/ Auszahlung von angefallenen Spesenbeträgen erfolgt. Sie haben zugleich eine Informationspflicht über das Ergebnis ihrer Prüfung gegenüber dem Rechnungswesen.

Daraus ergeben sich für die Vorgesetzten folgende Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten:

AufgabenKompetenzenVerantwortlich für
Prüfung jeder Spesenposition hinsichtlich betrieblicher Notwendigkeit auf der Grundlage des SpesenreglementsRückweisung bei nicht betrieblich notwendigen Spesen oder bei falscher / unvollständiger ErfassungKontrolle der von unterstellten Mitarbeitenden erfassten Spesenausgaben
Freigabe der von unterstellten Mitarbeitenden erfassten Spesen(positionen)Schriftliche Bewilligung / VisumRückmeldung ans Rechnungswesen innerhalb einer festgelegten Frist

Beispielprozess Spesenabrechnung

Ein mögliches Prozessbeispiel für die Abrechnung von effektiv angefallener Spesen vor der Verarbeitung im Rechnungswesen finden Sie hier.

Im Nachgang erfolgt die Verarbeitung im Rechnungswesen, welche vor allem auch aus Sicht des IKS von Relevanz ist.

Relevante Risiken aus IKS-Sicht

Aus Sicht des Internen Kontrollsystems ergibt sich die Notwendigkeit, zum einen den bestehenden Prozess der Spesenabrechnung zu visualisieren bzw. zu beschreiben. Zum anderen sind allfällige Prozessrisiken und zugehörige Kontrollen im Rahmen einer Risiko-Kontroll-Matrix zu dokumentieren.

Hinsichtlich der Identifikation möglicher Prozessrisiken können die folgenden Leitfragen dienlich sein:

  • Sind alle Spesenabrechnungen und zugehörige vollständig erfasst?
  • Sind alle Spesenabrechnungen echt?
  • Sind alle Spesenabrechnungen korrekt berechnet?
  • Sind alle Spesenabrechnungen periodengerecht erfasst?
  • Sind alle Spesenabrechnungen korrekt kontiert?
  • Sind alle Spesenabrechnungen korrekt verbucht?
  • Sind alle Spesenabrechnungen korrekt ausbezahlt?

Bei Fehlern droht hier vor allem das Risiko einer Ablehnung des Vorsteuer-Abzugs. Auch aus diesem Grund verdienen die steuerrechtlichen Anforderungen an die Spesenabrechnung entsprechende Aufmerksamkeit.

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