Bilanzierung: Aktienbasierte Vergütungen im Jahresabschluss
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Finanzielle und bilanzielle Wirkungen von Aktien und Aktienoptionen im Vergütungskontext
Für ein Unternehmen, das Aktienoptionen an sein Management ausgeben will, stellt sich die Frage, wie es die Aktienoptionspläne finanziert. Die Aktienoptionen für das Management werden in der Regel vom Unternehmen selbst ausgegeben. Mit der Ausgabe von Optionen muss das Unternehmen dann die rechtzeitige Beschaffung von Aktien sicherstellen, um diese bei Ausübung der Bezugsrechte an das Management zum festgelegten Preis zu verkaufen. Werden die Optionen ausgeübt, besteht für die Gesellschaft das Risiko eines Verlusts, falls der Beschaffungspreis der Aktien höher ist als der Ausübungspreis. Eine allfällige Absicherung gegen das Kursrisiko ist abhängig von der Beschaffungsart der benötigten Aktien. Die Aktienbeschaffung kann entweder mittels Kapitalerhöhung, Rückkauf eigener Aktien oder anhand von Derivaten erfolgen.
Für ein Unternehmen, das Aktienoptionen an sein Management ausgeben will, stellt sich die Frage, wie es die Aktienoptionspläne finanziert. Die Aktienoptionen für das Management werden in der Regel vom Unternehmen selbst ausgegeben. Mit der Ausgabe von Optionen muss das Unternehmen dann die rechtzeitige Beschaffung von Aktien sicherstellen, um diese bei Ausübung der Bezugsrechte an das Management zum festgelegten Preis zu verkaufen. Werden die Optionen ausgeübt, besteht für die Gesellschaft das Risiko eines Verlustes, falls der Beschaffungspreis der Aktien höher ist als der Ausübungspreis. Eine allfällige Absicherung gegen das Kursrisiko ist abhängig von der Beschaffungsart der benötigten Aktien. Die Aktienbeschaffung kann entweder mittels Kapitalerhöhung, Rückkauf eigener Aktien oder anhand von Derivaten erfolgen.
Die Aktien können einerseits durch den Erwerb eigener Aktien beschafft werden, wobei je nach Zeitpunkt der Beschaffung Mehrkosten oder ein Verlust entstehen können, falls der Beschaffungspreis nicht dem Ausgabepreis entspricht oder der Marktkurs sich negativ entwickelt. Falls keine Absicherung erfolgt, müssen Rückstellungen zum Zeitpunkt der Optionsgewährung gemacht werden. Bei einer Finanzierung mittels Derivaten werden die ausgegebenen Optionen mittels Zeichnung identischer Optionen bei einer Bank abgesichert. Dabei muss die Gesellschaft der Bank eine Optionsprämie entrichten, welche als Finanzierungskosten als Personalaufwand zu deklarieren sind. Da sich die auf dem Kapitalmarkt angebotenen standardisierten Optionen meist in ihrer Ausgestaltung von den Aktienoptionen zur Vergütung unterscheiden, handelt es sich hier um eine Ausnahme.
Dagegen ist der häufigere Fall, dass die Gesellschaft neue Aktien mittels einer bedingten Kapitalerhöhung beschafft, da die bedingte Kapitalerhöhung nur dann durchgeführt wird, wenn die Bezugsrechte tatsächlich ausgeübt werden. Voraussetzung für eine bedingte Kapitalerhöhung ist ein entsprechender Generalversammlungsbeschluss. Der Vorteil ist hierbei, dass die Gesellschaft keinerlei finanzielles Risiko trägt, da die Verpflichtung aus den Bezugsrechten mittels Ausgabe von neuen Aktien bedient wird, wodurch ein Mittelzufluss stattfindet.
Aktienbasierte Vergütungen im Jahresabschluss
Die Bilanzierung hat auf die Kosten der Aktienoptionen als Vergütungsinstrument einen wesentlichen Einfluss. In der Vergangenheit erlaubten die geltenden Gesetzesvorschriften und Buchführungsstandards eine nicht erfolgswirksame Verbuchung von abgegebenen Optionen. Dieser Umstand führte dazu, dass der Personalaufwand zu tief ausgewiesen und die tatsächlichen Kosten der Optionspläne vom Unternehmen und von den Eigentümern unterschätzt wurden. Auch wurde dadurch der Anschein erweckt, dass die Kosten für Optionen als Vergütungsinstrument sehr gering seien, wodurch solche Vergütungspläne insbesondere vom Management und vom Verwaltungsrat oft begünstigt wurden.
In jüngster Zeit verlangen die Rechnungslegungsstandards dagegen eine erfolgswirksame Verbuchung der Optionspläne.
Für die Abbildung im Jahresabschluss sind der folgende Ablauf und die zugehörigen Begrifflichkeiten wichtig:
Zeitpunkt | Erläuterung |
---|---|
Gewährung | Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft den Empfangsberechtigten rechtlich verbindlich Aktien bzw. Aktienoptionen zuspricht. Der Zeitpunkt der Gewährung entspricht dem Beginn der Laufzeit einer Option. |
erstmalige Ausübungsmöglichkeit | Zu diesem Zeitpunkt sind alle Ausübungsbedingungen erfüllt, und zugleich ist die festgelegte Sperrfrist (Vesting Period) abgelaufen. |
Ausübung | Entspricht dem Zeitpunkt des Bezugs der Aktie, des Partizipationsscheins, der Barvergütung etc. gegen Hingabe der Option und evtl. eines vereinbarten Bezugskurses. |
Verfall | Entspricht dem Ende der Ausübungsfrist zum Bezug der Aktie, des PS, der Barvergütung usw. bzw. dem Ende der Laufzeit der Option. Bei Nichtausübung verfällt die Option. |
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