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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Richtig Bewerten

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen einen wesentlichen Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens dar und spiegeln die noch offenen Kundenforderungen wider. Dieser Beitrag erklärt die buchhalterische Erfassung, Bilanzierung und Bewertung von Forderungen für den Jahresabschluss.

21.02.2025 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Buchmässige Erfassung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Verkauf von Gütern und Dienstleistungen erfolgt in Unternehmen regelmässig gegen bar («cash sales») oder auf Rechnung bzw. Kredit ("credit sales"), womit sich die Unterscheidung dieser beiden Fälle nach dem Zeitpunkt der Vertragserfüllung richtet. So fallen Lieferung und Zahlung nur beim Bargeschäft zeitlich zusammen, während ein Käufer beim Kauf auf Rechnung erst nach Ablauf einer Kreditfrist (in der Schweiz sind meistens nach 30 Tage) zahlt.

Aus Sicht der Finanzbuchhaltung kommen für die buchmässige Erfassung des Verkaufs von Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich zwei Methoden in Betracht:

Im Rahmen der ordentlichen Erfassung bzw. Buchführung wird für jeden Kunden ein individuelles Konto in der Debitorenbuchhaltung (Kundenbuchhaltung) geführt. Durch die Zahlungen der Kunden werden die Kundenkonten laufend ausgeglichen. Beim Abschluss werden dann die in der Debitorenbuchhaltung (Nebenbuchhaltung) geführten offenen Posten in Summe in das Hauptbuchkonto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überführt.

Neben der ordentlichen Erfassung aller Kundenforderungen besteht zusätzlich die Alternative einer sogenannten Offenposten-Buchhaltung, bei der das Konto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen während des Geschäftsjahrs ruhend geführt wird. Dabei werden Ausgangsrechnungen grundsätzlich nicht verbucht, sondern bis zur Zahlung als offene Rechnungen separat aufbewahrt. Erst mit der Zahlung werden die Rechnungen identisch mit einem Bargeschäft verbucht, während beim Abschluss Folgendes zu tun ist: Ein Bestand an offenen Kundenrechnungen wird so erfasst, dass die Differenz zwischen Kundenguthaben und Anfangsbestand des Kundensammelkontos verglichen und eine allfällige Differenz bei den Kundenguthaben als Bestandszunahme erfasst wird.

Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Damit die Jahresrechnung die wirtschaftliche Lages des Unternehmens so darstellt, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können (Art. 958 Abs. 1 OR), sind die am Abschlussstichtag vorhandenen Bestände an Vermögensgegenständen und Kapitalien ermittelt.

Gemäss Art. 959 Abs. 2 OR: Als Aktiven müssen Vermögenswerte bilanziert werden, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist, und ihr Wert verlässlich geschätzt werden. Dies trifft uneingeschränkt auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu, die durch einen Verkaufsvorgang in der Vergangenheit ausgelöst werden.

Zudem erfüllen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen regelmässig die Vorschrift des Art. 959 Abs. 3 OR und werden als Aktive dem Umlaufvermögen zugerechnet, weil sie voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag bzw. innerhalb des normalen Geschäftszyklus zu flüssigen Mitteln werden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ebenso wie die übrigen Forderungen regelmässig zu Nominalwerten bilanziert.

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