Leasingbilanzierung: Änderungen durch IFRS 16 und zugehörige Auswirkungen für das Unternehmen
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Leasing als Form der Fremdfinanzierung
Beim Leasing überlässt ein Leasinggeber dem Leasingnehmer aufgrund eines Leasingvertrags die Nutzung eines spezifischen Vermögenswertes (vor allem Mobilien, aber auch Immobilien) gegen ein periodisches Entgelt, die sogenannte Leasingrate. Die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber periodisch zu zahlende Leasingrate enthält neben einem Anteil für Zins und Verwaltungskosten auch einen Kapitaltilgungsanteil (sogenannte Amortisation). Eine dritte Partei ist für gewöhnlich ein Hersteller oder Lieferant, bei dem der Leasinggeber den Leasinggegenstand käuflich erwirbt und der seinerseits diesen Leasinggegenstand dem Leasingnehmer liefert.h zum Financial Leasing höher ausfällt und somit auch eine bessere Bonität vorliegt (siehe Abbildung einer Leasingsituation mit involvierten Leasingparteien).
Ein zentrales Motiv für eine Leasingfinanzierung liegt aus Sicht des Leasingnehmers in der liquiditätsschonenden Wirkung, da das Leasingobjekt zum Zeitpunkt des Kaufs grundsätzlich ohne Eigenmittelanteil und ohne zusätzliches Fremdkapital angeschafft werden kann, weil der Leasinggeber die Finanzierung vollständig übernimmt.
Gemäss einer Untersuchung der Credit Suisse zum Leasingmarkt Schweiz aus dem Jahre 2013 beträgt der Anteil des Investitionsgüter-Leasing ca. 36% des Gesamtmarktes. Gegenstand einer Leasingfinanzierung sind bei Schweizer Unternehmen neben gewerblich genutzten Fahrzeugen auch die Finanzierung von Schiffen, Flugzeugen, Schienenfahrzeugen oder maschinellen Anlagen.
Bilanzierung von Leasing
Aus Sicht der Rechnungslegung sind für die Bilanzierung von Leasing je nach gewähltem Standard oder dem Aktienrecht unterschiedliche Vorgehensweisen zu unterscheiden. Die jüngste Änderung betrifft den Anfang 2016 veröffentlichen Standard IFRS 16.
Die Bilanzierung von Leasing ist vor allem deshalb nicht trivial, weil durch die Trennung von rechtlichem Eigentum und wirtschaftlichen Besitz am Leasingobjekt die bilanzielle Zurechnung regelbasiert zu entscheiden ist. Während aus juristischer Sicht ein Leasingobjekt im Eigentum der Leasinggesellschaft verbleibt, werden die Nutzung und auch die Eigentümerrisiken für einen bestimmten Zeitraum auf den Leasingnehmer übertragen. Unter buchhalterischen Gesichtspunkten stellt sich daher die wichtige Frage, wem das Leasingobjekt zuzurechnen ist. Deshalb stellt die Bilanzierung eine wesentliche Herausforderung dieser Finanzierungsform dar.
Die Leasingbilanzierung richtete sich bis anhin in der internationalen Rechnungslegung nach den IFRS danach, ob es sich um Operating Leasing und Financial Leasing-Verhältnisse handelt. Demzufolge waren Leasingverhältnisse als Finanzierungs-Leasing zu behandeln, wenn die mit dem Leasinggegenstand verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken vertraglich auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Die Folge daraus ist, dass der Leasingnehmer zwar nicht als juristischer aber dafür als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands verpflichtet wird, den Vermögenswert in Höhe seines beizulegenden Zeitwertes (engl. Fair Value) oder in Höhe des niedrigeren Barwertes der Mindestleasingraten zu aktivieren und in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit zu passivieren. Die Abschreibung des geleasten Vermögenswertes erfolgt anschliessend über die kürzere Laufzeit aus Leasingvereinbarung und der vorgesehenen Nutzungsdauer.
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