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Vorteile Konsignationslager: MWST-Risiken bei Konsignationslagern

Was sind die Vorteile für Konsignationslager? Der Einsatz vom Konsignationslager erleichtert Unternehmen die schnelle Belieferung von Kunden im Ausland – birgt jedoch mehrwertsteuerliche Risiken. Welche Pflichten bestehen und wann eine Registrierungspflicht im Bestimmungsland notwendig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

14.04.2025 Von: Christoph Drexl
Vorteile Konsignationslager

Betrieb von Konsignationslager und Vorteile Konsignationslager

Der Betrieb von Konsignationslagern im Ausland für die anschliessende Lieferung an dortige Kunden kann für Lieferanten Mehrwertsteuerverpflichtungen nach sich ziehen. Da sich die Vorschriften hinsichtlich der Anwendung von Vereinfachungsregelungen von Land zu Land erheblich unterscheiden können, sollten die mehrwertsteuerlichen Folgen vor einer Umsetzung genau geprüft und Änderungen überwacht werden.

Es hat viele Vorteile die Konsignationslager zu betreiben. Bei Konsignationslager handelt es sich um besondere Arten von Warenlagern, die sich in der Regel in unmittelbarer Nähe des Kunden befinden. Die Lager werden vorab mit eigenen Waren des Lieferanten befüllt. Hierdurch wird es dem Lieferanten ermöglicht, seine Kunden ohne grössere Verzögerungen zu beliefern. Spezielle Mehrwertsteuerregelungen für diese Arten von Warenlagern können insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur Anwendung kommen.

Konsignations- und Abruflager

Konsignationslager (sog. “Call-off-stock”) sind Warenlager, in welche der liefernde Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter Gegenstände aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates (Abgangsmitgliedstaat) in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates (Bestimmungsmitgliedstaat) in einen zum Verbleib gedachten Bestand und zur Entnahme nach eigenem Ermessen durch einen (oder mehrere) dem liefernden Unternehmer bekannte(n) Erwerber befördert oder versendet.

Zum Zeitpunkt des physischen Transports der Ware ins Konsignationslager findet noch keine Übertragung des Eigentums an den Kunden statt. Erst mit der Entnahme der Ware aus dem Lager geht das Eigentum auf den Kunden über.

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