
MWST Schweiz: Typische MWST-Fehler beim internationalen Handel

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MWST Schweiz: Einfuhrsteuer und deren Rückforderbarkeit
Bei sämtlichen grenzüberschreitenden Lieferungen fällt (mit Ausnahme von Transaktionen zwischen den EU-Mitgliedstaaten) Einfuhrsteuer an. Diese kann grundsätzlich im Rahmen der MWST-Deklaration als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden. Dabei ist aber essenziell, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Rückforderbarkeit gewährleistet wird:
- die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im XML-Format korrekt archiviert, und
- das richtige Unternehmen muss auf den Dokumenten als Importeur ausgeführt sein.
Falls die Veranlagungsverfügung MWST Schweiz nicht verfügbar sein sollte, dann kann ausnahmsweise die Einfuhrsteuer auch dann zurückverlangt werden, wenn über Kontoauszüge nachgewiesen werden kann, dass die Beträge an das BAG tatsächlich bezahlt wurden. Dies müsste aber mit der ESTV abgesprochen werden
Bei diesen Konditionen handelt es sich nicht nur um solche, die nach Schweizer MWST-Gesetz zu beachten sind. Vielmehr sind in jedem einzelnen Land entsprechende Anforderungen zu erfüllen, ansonsten die Einfuhrsteuern nicht zurückgefordert werden können.
Werkvertragliche Lieferungen
Gemäss Schweizer MWST-Gesetz (und grundsätzlich im Unterscheid zur EU) handelt es sich bei Installationen, Reparaturen und dergleichen um Lieferungen. Ort der Leistung ist jener, an welchem das fertig installierte oder reparierte Endprodukt dem Käufer übergeben wird. Falls eine Maschine in die Schweiz geliefert und hier installiert (d.h. funktionstüchtig) gemacht wird, liegt eine Transaktion mit Schweizer Mehrwertsteuerimplikation vor: Es ist Schweizer MWST (MWST Schweiz) zu berechnen. Bei Importen muss bei Vorliegen des Endpreises und des Abnehmers an der Grenze nicht nur der Wert der importierten Ware, sondern es müssen auch sämtliche mit der Installation verbundenen (Arbeits-)Leistungen als Wert für die Berechnung der Einfuhrsteuer herangezogen werden (Lesen Sie mehr zu diesem Thema: Werklieferung: Lieferung oder Leistung?).
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