Weka Plus

MWST Deutschland: Die MWST-Registrierung in Deutschland

Für schweizerische und liechtensteinische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten, ist die Umsatzsteuerregistrierung ein entscheidendes Thema. In diesem Beitrag lesen Sie, wann eine Registrierung notwendig und was bei der Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland (MWST Deutschland) zu beachten ist.

23.04.2025 Von: Romy Müller
MWST Deutschland

MWST Deutschland: Einleitung zur Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland 

Sobald ein schweizerisches oder liechtensteinisches Unternehmen in den Waren- und/oder Dienstleistungsverkehr mit dem Nachbarland Deutschland involviert ist, stellt sich die Frage, ob sich das Unternehmen in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren muss – Stichwort: MWST Deutschland. Im Folgenden soll daher zunächst ein Überblick gegeben werden, wann eine Registrierung in Deutschland erforderlich ist. Anschliessend wird auf das Verfahren der Umsatzsteuerregistrierung eingegangen. Die Ausführungen gelten sowohl für schweizerische als auch liechtensteinische Unternehmen.

Erforderlichkeit einer Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass für schweizerische Unternehmen in den folgenden Fällen eine Registrierung für deutsche Umsatzsteuerzwecke erforderlich ist:

  • Das Unternehmen erbringt in Deutschland steuerbare Umsätze, und/oder
  • das Unternehmen erbringt in Deutschland steuerfreie Umsätze, und
  • das Unternehmen wird in Deutschland nicht durch einen Fiskalvertreter vertreten

(beachte: eine Fiskalvertretung ist in Deutschland grundsätzlich nicht erforderlich).

Die Registrierungspflicht besteht ab dem ersten Umsatz. Eine Kleinbetragsregelung oder einen Mindestumsatz für im Ausland ansässige Unternehmer gibt es nicht. Ebenso ist eine freiwillige Registrierung nicht vorgesehen. Beispielhaft werden im Folgenden in der Praxis häufig vorkommende Geschäftsvorfälle, die steuerbare Umsätze in Deutschland generieren und damit für schweizerische Unternehmen zu einer Registrierung in Deutschland führen können, genannt.

Fall 1

Warenlieferungen aus der Schweiz nach Deutschland, bei denen der schweizerische Lieferant Einfuhrsteuer zahlt:

Bei derartigen Konstellationen, bei denen der Lieferant direkt oder vertreten durch eine lokale Gesellschaft als Importeur auftritt, gilt seine Lieferung als in Deutschland erbracht. Der Lieferant muss sich in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren und die Lieferung mit der MWST Deutschland versteuern.

Fall 2

Warenlieferungen aus der Schweiz nach Deutschland, bei denen der schweizerische Lieferant direkt oder vertreten durch eine lokale Gesellschaft als Importeur auftritt und die Waren im Anschluss an die Einfuhr nach Deutschland unmittelbar in ein anderes EU-Land gelangen (oft via EU-Verzollung):

Es gilt das unter 1. Gesagte, die Lieferung gilt als in Deutschland erbracht. Zwar ist es möglich, dass die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit ist – dennoch ist aber eine Registrierung für Umsatzsteuerzwecke grundsätzlich erforderlich.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren