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Innergemeinschaftliche Lieferungen: MWST korrekt anwenden

Innergemeinschaftliche Lieferungen ermöglichen Unternehmen innerhalb der EU eine steuerfreie Lieferung – vorausgesetzt, alle formellen Anforderungen werden erfüllt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gelten und worauf bei der Rechnungstellung zu achten ist.

07.04.2025 Von: Florian Hanslik
Innergemeinschaftliche Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen in Übersicht

Grenzüberschreitende Lieferungen zwischen Unternehmungen im EU-Raum können im Abgangsland der Ware als sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen von der MWST befreit werden. Damit die Steuerbefreiung jedoch gegeben ist, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundsätzlich können Waren, welche durch ein Unternehmen an einen anderen gewerblichen Käufer in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden, von der Steuer befreit werden. In Deutschland müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine solche innergemeinschaftliche Lieferung von der Steuer befreit wird. Der Abnehmer der Ware muss ein Unternehmen sein, die gelieferte Ware muss durch den Kunden für sein Unternehmen erworben worden sein, und die gelieferte Ware muss tatsächlich in den anderen EU-Mitgliedstaat gelangt sein. Dies führt dazu, dass das Unternehmen, welches die Lieferung ausführt, auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist und demnach eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung tätigt. Wichtig ist jedoch, dass der Kunde gegenüber dem Lieferanten eine gültige ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer verwendet. Der Erwerber der Ware hat den Umsatz im Empfangsland als innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern und ist demnach verpflichtet, die Umsatzsteuer nach lokalen Vorschriften zu ermitteln und mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug in seiner MWST-Deklaration zu melden. Der Lieferant hat schlussendlich den Umsatz in einer Zusammenfassenden Meldung dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Damit innergemeinschaftliche Lieferungen in Deutschland umsatzsteuerfrei sind, müssen alle genannten Voraussetzungen erfüllt sein und nachgewiesen werden.

Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Das deutsche Umsatzsteuergesetz kennt die obigen Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, damit steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen. In diesem Artikel wird vor allem auf die folgenden Voraussetzungen eingegangen:

  • belegmässiger Nachweis
  • buchmässiger Nachweis
  • materielle Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Kunden
  • Einreichung der Zusammenfassenden Meldung (ZM)

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