
Elektronischer Handel: Relevante MWST-Regelungen

Passende Arbeitshilfen
Einleitung elektronischer Handel
Online Shops und Marktplätze sind in den letzten 10–15 Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen, jedes Unternehmen möchte mitmischen, um den Anschluss an den Wandel der Zeit nicht zu verlieren. Den meisten Unternehmen ist in der Zwischenzeit bewusst geworden, dass die Umstellung vom Warenhandel im eigenen Ladengeschäft (also im eigenen Land mit den entsprechenden MWST-Folgen) auf Online-Verkäufe (an möglicherweise auch ausländische Kunden) Folgen für die MWST hat. Und während die einen sich mit den Folgen auseinandersetzen und die MWST-lichen Konsequenzen tragen, versuchen andere, die Schlupflöcher, die es bis anhin gab, geschickt auszunutzen. Ziel des sog. “e-commerce package” der europäischen Kommission ist nebst der Einführung von Vereinfachungsmassnahmen im grenzüberschreitenden elektronischen Warenverkehr insbesondere das Schliessen dieser “Schlupflöcher” und somit eine gerechte Versteuerung der Online-Umsätze. Nachfolgend werden wir daher vorgestellt, was Sie in Bezug zum Thema elektronischer Handel wissen müssen.
Elektronischer Handel - Das MWST-Paket
Der Europäische Rat hat seit 2015 in 2 Massnahmenpaketen neue Vorschriften für den elektronischen Dienstleistungs- und Warenverkehr angenommen. Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt der EU strebt die Anpassung des MWST-Systems an die zunehmend digitalisierte Wirtschaft an. Ziel ist es, die Erhebung der MWST zu erleichtern, wenn Gegenstände und Dienstleistungen über das Internet verkauft/gekauft werden. Hierfür hat die EU ein MWST-Paket für den elektronischen Handel verabschiedet, welches die Modernisierung der MWST für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der EU vorantreiben soll. Dieses Paket trat per Juli 2021 in Kraft.
Die neuen Bestimmungen des MWST-Pakets beinhalten die Verbesserung des bestehenden Mini One Stop Shops (MOSS), welcher seit 2015 in Kraft ist, Sonderregelungen für Verkäufe, die durch eine elektronische Schnittstelle unterstützt werden und die Erweiterung des Anwendungsbereichs des MOSS zu einem One Stop Shop (OSS).
Die Europäische Kommission hält ausdrücklich fest, dass das MWST-System für Online-Unternehmen in der EU klar vereinfacht wird. Insbesondere wird der grenzüberschreitende elektronische Warenverkauf/-Ankauf für Start-ups und KMU erleichtert. Zusätzlich soll durch das Einführen des MWST-Pakets sichergestellt werden, dass Online-Marktplätze ihren Beitrag zur Bekämpfung des Steuerbetrugs leisten. Dadurch sollen faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer sichergestellt werden. Ziel war zudem Steuerumgehungen im Online-Handel in Höhe von ca. EUR 5 Mrd. zu verhindern.
Jetzt weiterlesen mit 
- Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
- Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
- Täglich aktualisiert
- Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
- Exklusive Spezialangebote
- Seminargutscheine
- Einladungen für Live-Webinare