
Verbuchung MWST: Verbuchungsmethoden bei steuerpflichtigen Unternehmen

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Verbuchung MWST
Die korrekte Verbuchung der MWST ist für jedes steuerpflichtige Unternehmen entscheidend, um den Überblick über Steuerschulden und Vorsteueransprüche zu behalten. Eine ordnungsgemässe Buchhaltung muss jederzeit Auskunft über die geschuldeten MWST sowie die abziehbare Vorsteuer geben
Ermittlung der Steuerschuld bzw. des -guthabens gegenüber der ESTV
Die MWST ist für die nach der effektiven Methode abrechnende steuerpflichtige Person grundsätzlich ein Durchlaufposten. Das bedeutet, dass einerseits die auf die Kunden überwälzte Umsatzsteuer an die ESTV überwiesen werden muss, und andererseits, dass die auf Lieferantenrechnungen bezahlte Steuer als Vorsteuer von der ESTV zurückgefordert werden kann. Die von Kunden erhaltene Umsatzsteuer abzüglich der an Lieferanten bezahlten Vorsteuer bilden die Verbindlichkeit bzw. Forderung gegenüber der ESTV (Steuerschuld oder -guthaben). Am Ende jeder Abrechnungsperiode bzw. nach Bezahlung oder Erstattung der Differenz werden die Beträge saldiert.
Die von Kunden erhaltene Umsatzsteuer stellt eine kurzfristige Verbindlichkeit, die an Lieferanten bezahlte Vorsteuer einer kurzfristige Forderung gegenüber der ESTV dar.
Im Falle einer doppelten Buchführung müssen in der Bilanz entsprechende Konten geführt werden, die die jeweiligen Beträge transparent darstellen.
Abrechnungsart
Die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten ist die grundsätzlich anzuwendende Abrechnungsart und sollte angewendet werden, wenn eine Debitorenbuchhaltung geführt wird, weil die Umsatzabstimmung dadurch vereinfacht wird. Die Steuerforderung entsteht immer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten wird auf Antrag hin durch die ESTV gewährt, die Steuerforderung entsteht zum Zeitpunkt der Bezahlung der Kundenrechnung und soll kleineren Betrieben, welche ihre Buchhaltungen meistens nach dem Zahlungsverkehr führen, zusätzlichen administrativen Aufwand, welcher bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten entstünde, ersparen. Allerdings haben auch Unternehmen, die ihre Buchhaltungen nach ausgestellten bzw. erhaltenen Rechnungen führen (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen), die Möglichkeit, nach vereinnahmten Entgelten abzurechnen. In solchen Fällen ist aber daran zu denken, dass eine Umsatzabstimmung aufwendiger wird.
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