
Mehrwertsteuerpflicht: Aussenauftritt als Kriterium für MWST-Pflicht

Passende Arbeitshilfen
Vor einiger Zeit hat sich der junge Architekt A. als Einzelunternehmer selbstständig gemacht. Bei einem grossen Bauprojekt lernte A. den erfahrenen Ingenieur B. mit eigenem Ingenieurbüro kennen. B. befindet sich bereits in fortgeschrittenem Erwerbsalter und möchte sich in den kommenden Jahren aus dem Geschäft zurückziehen. A. dagegen will wachsen und sich im Markt etablieren. A. und B. beschliessen, einen gemeinsamen Weg zu gehen, und vereinbaren folgende Punkte:
- A. und B. schliessen sich zur einfachen Gesellschaft mit der Firmenbezeichnung “Planungsbüro A. und B.” zusammen.
- Sitz des Planungsbüros soll in den aktuell von der Einzelfirma A. gemieteten Räumlichkeiten sein.
- Zweck des Planungsbüros ist die Erstellung und Begleitung von inländischen Bauprojekten in den Fachbereichen Architektur und Ingenieurwesen.
- Das Planungsbüro verfügt über kein eigenes Bankkonto. Die Einnahmen und Ausgaben sollen über das Bankkonto der Einzelfirma A. abgewickelt werden. Buchhalterisch erfolgt in einem zweiten Schritt die Weiterleitung des Geldes über das Kontokorrent zwischen der Einzelfirma A. und dem Planungsbüro B.
- Das Planungsbüro beauftragt in erster Linie die Einzelunternehmungen von A. oder B. Sollten diese den Auftrag ablehnen, werden Drittfirmen berücksichtigt.
- Falls Uneinigkeit zwischen den Gesellschaftern herrscht, hat B. als erfahrener Gesellschafter, welcher auch über ein grösseres Kundennetzwerk verfügt, den Stichentscheid.
A. und B. gehen für die erste Steuerperiode von einem Umsatz von mehr als CHF 100 000.– aus, weshalb das Planungsbüro A. und B. für Mehrwertsteuerzwecke registriert wird. Da keine grösseren Investitionen geplant sind, entscheidet man sich für die Saldosteuersatzmethode mit dem entsprechenden Satz von aktuell 5,9 . A. und B. haben einen gemeinsamen Internetauftritt für das Planungsbüro A. und B. erstellt und können gute Aufträge an Land ziehen. Nach Abschluss der Aufträge erfolgt jeweils folgende Rechnungsstellung:
Herr Alois Müller
Pelikanweg 9
5000 Musterfelden
Honoarrechnung
10 Stunden à 200 .-: 2000.00
zzgl. 7,7% MWST CHE-xxx.xxx.xxx MWST : 154
Total : 2154.00
Zahlbar mit dem Vermerk «Planungsbüro A. & B.» aus das Kto. XY lautend auf Architekt A.
Besten Dank im Voraus für Ihre Überweisung.
Freundliche Grüsse
Mehrwertsteuerliche Würdigung des Sachverhalts – Gilt hier die Mehrwertsteuerpflicht?
Im Mehrwertsteuergesetz wird der Aussenauftritt beim Steuersubjekt in Art. 10 Abs. 1bis MWSTG und beim Steuerobjekt in Art.20 Abs.1 MWSTG erwähnt. Die Steuerpflicht erfordert den Betrieb eines Unternehmens. Ein solches betreibt, wer eine auf ein die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt und dabei unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht spielen dabei keine Rolle. Im Mehrwertsteuerregister eintragungsfähig sind natürliche und juristische Personen, aber auch Personengesamtheiten ohne Rechtsfähigkeit (BVGer A-3398/2017 vom 7.3.2019, E. 4.4). Die Mehrwertsteuer ist also pragmatisch und erklärt auch Gebilde für steuerpflichtig, deren Mehrwertsteuerforderungen zivilrechtlich nicht eingetrieben werden könnten. Aus diesem Grund statuiert Art.15 Abs.1 lit. a MWSTGeine Haftung der Teilhaber an einer einfachen Gesellschaft, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Haftbarkeit.
Jetzt weiterlesen mit 
- Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
- Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
- Täglich aktualisiert
- Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
- Exklusive Spezialangebote
- Seminargutscheine
- Einladungen für Live-Webinare