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FAQ MWST-Buchführung: Verbuchung der MWST und Aufbewahrung von E-Rechnungen

Die korrekte Verbuchung der Mehrwertsteuer und die richtige Aufbewahrung von E-Rechnungen werfen rechtlich immer wieder Fragen auf. Sie erhalten von unserem Fachexperten aus der WEKA Online-MWST-Beratung Antworten auf Praxisfragen.

27.12.2024 Von: Dr. oec. HSG Manuel Vogel
FAQ MWST-Buchführung

Einleitung FAQ MWST-Buchführung

Das nachfolgende FAQ MWST-Buchführung bietet kompakte Antworten auf zentrale Fragen zur korrekten Erfassung und Abrechnung der Mehrwertsteuer in der Unternehmenspraxis

Verbuchung von Wareneinkäufen

Frage: Müssen wir für Einkäufe/Importe aus Drittländern (Asien) in unser Zentrallager in Deutschland einen speziellen MWST-Code benutzen? Die Ware wird ja mit 0% MWST gebucht und durch unser Aufschubkonto in DE mit EUST versteuert. Importe in unser CH-Lager buchen wir mit dem Code: VST M0 (Vorsteuer 0%). Wie sieht es mit Importen in unser DE-Lager aus? Dürfen wir auch VST M0 benützen oder müssen wir einen neuen Code für die Buchhaltung eröffnen?

Antwort: Sie können grundsätzlich für die Einfuhren, bei denen die Besteuerung durch eine Einfuhrsteuer erfolgt, den MWST-Code «VST M0» verwenden und müssen nicht zwingend einen neuen MWST-Code verwenden. Allerdings wäre es m.E. bei der Vorsteuerabstimmung einfacher, wenn Sie einen separaten Vorsteuercode für bezogene Leistungen (Lieferungen) benützen, bei welchen eine Einfuhrsteuer erhoben wurde. In diesem Fall würden Sie den Code «VST M0» ausschliesslich für jene Transaktionen verwenden, bei welchen der Leistungserbringer keine MWST in Rechnung stellt – etwa weil er nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

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