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Elektronische Veranlagungsverfügung: Alles Wichtige auf einen Blick

Mit der Einführung der elektronischen Veranlagungsverfügung vereinfacht die ESTV den Prozess der Steuerabwicklung für Unternehmen erheblich. Doch welche Vorteile bringt die elektronische Veranlagungsverfügung konkret und worauf sollten Unternehmen achten?

21.03.2025 Von: Florian Hanslik
Elektronische Veranlagungsverfügung

2018 führte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Rahmen der e-Government-Strategie des Bundes das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) ein. Seit diesem Zeitpunkt werden die Veranlagungsverfügungen im Verzollungssystem e-dec nur noch elektronisch ausgestellt.

Damit die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, ist die eVV elektronisch zu archivieren, um die Originalität der Datei sicherzustellen. Eine ausgedruckte Elektronische Veranlagungsverfügung verliert diese Eigenschaft, dementsprechend ist es essenziell, dass die Importeure die elektronische Veranlagungsverfügung korrekt im XML Format archivieren.

Der Bezug der Elektronischen Veranlagungsverfügungerfolgt nicht automatisch, sondern die Importeure haben drei Möglichkeiten auf die Originaldokumente zuzugreifen:

  • Zugangscode (keine ZAZ/ZKV Registrierung notwendig): Jede einzelne Elektronische Veranlagungsverfügung ist manuell mit dem entsprechenden Zugangscode herunterzuladen. Dieser wird üblicherweise vom Spediteur zur Verfügung gestellt.
  • Web-GUI (ZAZ/ZKV Registrierung notwendig): Der Importeur kann die eVV (kleine Anzahl als «Batch») über den Internetbrowser beziehen.
  • Webservice & Mailservice (ZAZ/ZKV Registrierung notwendig): Durch eine entsprechende Software, können die eVV (grosse Anzahl) durch die vom Importeur festgelegten Kriterien (z.B. Zeitpunkt) automatisch bezogen werden.

Chartera Output – das neue Output Management System des BAZG – bietet ebenfalls die Möglichkeit an, die eVV sowie weitere relevante Import- und Export Dokumente elektronisch zu beziehen. Diese Dienstleistung ist jedoch in einer Pilotphase und adressiert zurzeit ausschliesslich die Anwender von Web-GUI.

Sofern ein Unternehmen regelmässig Handelswaren in die Schweiz importiert, ist die Eröffnung eines ZAZ-Kontos zu empfehlen, sodass auch die Funktionen Web-GUI und Webservice & Mailservice genutzt werden können.

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