
Steuer IKS: Steuerrisiken erkennen und absichern

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Steuer IKS Einleitung
Steuerliche Risiken sind für alle Unternehmen von Bedeutung, weil deren Nichtbeachtung nicht nur negative finanzielle Konsequenzen in Form von Nachzahlungen und Bussen bedeutet, sondern ebenso die Reputation von Unternehmen beschädigen kann. Allein die laufende operative Geschäftstätigkeit birgt zahlreiche Steuerrisiken, wie das Beispiel international tätiger Unternehmen zeigt. So erwähnen auch die Schweizer Grossbanken in ihren Risikoberichten, dass sie erhöhte Aufmerksamkeit auf die steuerliche Transparenz und verschärfte Gesetzgebung und Regulierung legen, zumal ein wesentlicher Anteil ihrer Rückstellungen und Eventualverpflichtungen direkt oder indirekt Steuerrisiken betrifft.
Der vorliegende Beitrag zeigt, welches die in der Praxis wichtigsten Steuerrisiken sind, warum diese eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten sollten und welche Möglichkeit besteht, durch ein Steuer IKS den Steuerrisiken zu begegnen.
Ursachen von Steuerrisiken
Steuerrisiken können zum einen aus den leistungswirtschaftlichen und wertschöpfungsbezogenen Routineprozessen des Unternehmens resultieren, wie dem Beschaffungs- und Absatzprozess. Hierbei sind beispielsweise Steuerrisiken im Zusammenhang mit der Berechnung und Abführung von Bezugssteuer, Mehrwertsteuer, Zöllen und Abgaben zu beachten.
Die Steuerrisiken werden jedoch nicht nur vom operativen Geschäft des jeweiligen Unternehmens ausgelöst, sondern können zum anderen auch durch Änderungen im regulatorischen Umfeld entstehen, wenn sich nationale oder internationale Steuergesetzgebung sowie zugehörige Richtlinien und Verordnungen ändern. Als Beispiele hierfür sind die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustausches, die Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen oder die Initiierung von internationalen Steuerregulierungen wie das Base Erosion Profit Sharing (BEPS) zur Bekämpfung der Steuerflucht grosser amerikanischer Konzerne wie Google, Amazon oder Starbucks zu nennen.
Das BEPS verpflichtet neu multinationale Unternehmen neben der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation zusätzlich zur Offenlegung eines sogenannten Country-by-Country-Reportings mit Informationen darüber, wie sich die Umsätze, Wertschöpfungsaktivitäten und entrichteten Steuern des Unternehmens bzw. Konzerns weltweit verteilen.
Eine objektive Beurteilung der eigenen Steuerrisiken setzt voraus, dass die wesentlichen Risiken zunächst identifiziert und bekannt sind, bevor diese anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe beurteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Steuerrisiken auch im Rahmen der Steuerplanung berücksichtigt und hinsichtlich möglicher Folgewirkungen dokumentiert werden sollten. Ausserdem sind sie Teil des Risikomanagements (Enterprise Risk Management) sowie eines allfälligen Risikoberichts des Unternehmens als Teil des jährlichen Geschäftsberichts.
Im Folgenden werden die wichtigsten Arten von Steuerrisiken erläutert.
Steuerrisiken im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung
Diese Art von Steuerrisiken resultiert zum einen aus einer gewählten Abbildung und dem Reporting von Steuern im Jahresabschluss und zum anderen aus dem Massgeblichkeitsprinzip, wonach der handelsrechtliche Jahreserfolg massgeblich für die Ermittlung des steuerbaren Unternehmensgewinns ist (Art. 58 Abs. 1 lit. a DBG).
In diesem Zusammenhang stellen die Führung der Steuerkonten in der Finanzbuchhaltung und die zugehörige Erfassung von relevanten Geschäftsfällen auf den Steuerkonten eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar, um die Steuerrisiken unter Kontrolle zu bringen.
Ein weiteres beachtenswertes Risiko in diesem Zusammenhang bilden die latenten Steuern im Jahresabschluss, welche durch verschiedene komplexe steuerliche Sachverhalte wie beispielsweise Sanierungen und Restrukturierungen, Ergebnisse aus abgeschlossenen Prüfungen von Untersuchungsbehörden u.a. massgeblich beeinflusst werden können. Die Bemessung hieraus resultierender Einflüsse auf die latenten Steuern erfordert regelmässig ein hohes Mass an Unsicherheit und bedingt folglich Beurteilungen und Schätzungen. Dies gilt beispielsweise im Fall von Änderungen und Korrekturen der Jahresrechnung, die ebenfalls Rückwirkungen auf die Gewinnermittlung bzw. auf die latenten Steuern haben.
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