Internes Kontrollsystem
Das Recht verlangt bei der ordentlichen Revision, dass die Revisionsstelle sich zur Existenz eines IKS (Internes Kontrollsystem) im Bereich der finanziellen Berichterstattung äussert. Zudem soll die Revisionsstelle das Interne Kontrollsystem bei der Durchführung und bei der Festlegung des Umfangs der Prüfung berücksichtigen und sie ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit den Feststellungen insbesondere auch über das IKS (Internes Kontrollsystem) zu erstatten.