Rechtsform: Einfluss der Rechtsform auf den Unternehmenswert
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Sozialversicherungsrechtliche Situation
Unterschiedliche Sozialversicherungsbeitragspflicht
Die unterschiedliche Sozialversicherungsbeitragspflicht der am Unternehmen beteiligten mitarbeitenden natürlichen Personen wirkt sich in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens auf den Unternehmenswert aus. So bezahlen sie bei Personenunternehmen im Umfang ihres Anteils am Gewinn AHV/IV/EO-Beiträge, bei Kapitalgesellschaften hingegen entsprechend dem von ihnen bezogenen Bruttosalär. Bei Personenunternehmen unterstehen sie nicht der ALV-Beitragspflicht, bei Kapitalgesellschaften dagegen schon. Zudem sind sie bei Personenunternehmen, anders als bei Kapitalgesellschaften, nicht obligatorisch BVG-beitragspflichtig.
Weitere Sozialversicherungsbereiche
In weiteren Sozialversicherungsbereichen mögen ähnliche Unterschiede bezüglich der Sozialversicherungspflicht der beteiligten mitarbeitenden natürlichen Personen bei Personenunternehmen und Kapitalunternehmen bestehen, wobei dies hier nicht weiter untersucht wird. Die rechtsformabhängige unterschiedliche Sozialversicherungsbeitragspflicht der beteiligten mitarbeitenden natürlichen Personen beeinflusst direkt die zukünftigen Gewinne bzw. Cashflows des zu bewertenden Unternehmens.
Haftung
Weiter kann die Haftung des Unternehmensträgers für Unternehmensschulden einen Einfluss auf den Unternehmenswert haben. Entscheidend für die Haftung für Unternehmensschulden ist primär die Rechtsform des Unternehmens.
Personenunternehmen
Bei Personenunternehmen ist die Haftung sehr weitgehend, indem nebst dem Vermögen des Unternehmens auch die voll haftenden Beteiligten subsidiär, persönlich und solidarisch mit ihrem Vermögen für dessen Verbindlichkeiten haften.
Kapitalgesellschaften
Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung für Unternehmensschulden grundsätzlich auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt. Die Haftung kann aber auch bei Kapitalgesellschaften über den gesetzlichen und statutarischen Rahmen hinaus erweitert werden, indem die Beteiligten oder diesen nahestehende Personen beispielsweise den Gläubigern des Unternehmens privates bewegliches (z.B. Wertschriften) oder unbewegliches (z.B. Liegenschaften) Vermögen verpfänden oder eine Solidarbürgschaft leisten. Faktisch nähert sich damit die Haftung einer Kapitalgesellschaft für Unternehmensschulden jener eines Personenunternehmens.
Weitere Einflüsse
Die unterschiedliche rechtsformabhängige Haftungssituation der Unternehmen für Unternehmensschulden wirkt sich nicht auf die zukünftigen Gewinne bzw. Cashflows aus, sondern auf den Kapitalisierungszinsfuss, indem dieser bei Personenunternehmen tendenziell höher anzusetzen ist als bei Kapitalgesellschaften, wobei die erweiterte Haftung bei Kapitalgesellschaften durch deren Beteiligte oder diesen nahestehende Personen vorbehalten bleibt.
Rechtsformabhängige Einflussfaktoren | Einfluss auf zukünftige Gewinne bzw. Cashflows | Einfluss auf Kapitalisierungszinfuss |
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Steuern |
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Sozialversicherungensbeiträge |
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Haftung für Unternehmensschulden | x |