Investitionscontrolling: Entscheidungsgrundlage aufbauen
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Zielsetzung des Investitionscontrolling
Neben der rein betriebswirtschaftlichen Zielsetzung gewinnen material- und energieorientierte Zielsetzungen vor dem Hintergrund stetig steigender Rohstoff- und Energiepreise zunehmend an Bedeutung. Die Entscheidung für eine bestimmte Anlagenalternative beinhaltet gleichzeitig die Entscheidung für die mit dieser Anlage verbundenen Material- und Energieflüsse. Jede Investitionsentscheidung trägt so zur Gestaltung der zukünftigen Material- und Energieflüsse und damit zum Material- und Energieverbrauch eines Unternehmens und zu seinen Emissionen bei. Durch die Berücksichtigung von Material- und Energieflüssen in der Investitionsrechnung und im Investitionscontrolling können diese Verbräuche und Emissionen bereits im Rahmen der Projektierungsphase betrachtet werden.
Zielsetzung ist es, die material- und energierelevanten Eigenschaften einer Anlage (Ressourcenverbrauch, Emissionen, Materialalternativen etc.) nicht erst ex post zu optimieren, sondern bereits ex ante im Rahmen der Anlagenentscheidung zu berücksichtigen.
Die Integration des Investitionscontrolling ermöglicht dabei eine umfassende Analyse und Steuerung der energierelevanten Aspekte. Zudem trägt das Investitionscontrolling dazu bei, die langfristigen Auswirkungen der Investition auf die Ressourcennutzung und die Unternehmensnachhaltigkeit zu bewerten.
Hier finden Sie eine Abbildung der betriebswirtschaftlich relevanten Eigenschaften einer Anlage.
Methodik
Grundidee der material- und energieflussorientierten Investitionsrechnung
Im Rahmen des klassischen Investitionscontrolling werden Material- und Energieverbräuche sowie Emissionen bislang nicht oder nur am Rande berücksichtigt.
Mitte der 90er-Jahre entstand vor dem Hintergrund der zunehmenden Umweltschutzaktivitäten in den Unternehmen die Idee einer umweltorientierten Investitionsrechnung. Umweltorientierte Investitionsrechnung wird häufig mit einer Differenzierung von additiven und integrierten Umweltschutzinvestitionen gleichgesetzt und damit auf die Abgrenzung der Umweltschutzanteile einer Anlage während der Projektierungsphase reduziert. Additive Umweltschutzinvestitionen dienen ausschliesslich Umweltschutzzwecken (100%), weshalb die während des Anlagenbetriebs entstehenden Kosten en bloc in die Umweltschutzkostenrechnung übernommen werden. Integrierte Umweltschutzinvestitionen weisen nur einen begrenzten Umweltschutzanteil (x%) auf. Dementsprechend werden die Anlagenkosten nur anteilig in die Umweltschutzkostenrechnung übertragen. Investitionen ohne Umweltschutzanteil werden in der umweltorientierten Investitionsrechnung nicht berücksichtigt.
In der Praxis ist diese Differenzierung und Abgrenzung meist mit erheblichen Problemen verbunden. Der Ansatz geriet wieder in Vergessenheit und wird nun in Zeiten steigender Rohstoffpreise und vor dem Hintergrund eines weltweit beginnenden Emissionshandels wieder belebt.
Hier finden Sie eine Abbildung, die die verschiedenen Aspekte von Investitionen aufzeigt.
Die Grundidee der material- und energieflussorientierten Investitionsrechnung besteht in der mengenmässigen Ermittlung und monetären Bewertung aller mit einer Anlage verbundenen Material- und Energieflüsse in der Projektierungsphase. Dabei wird nicht gesondert zwischen additiven, integrierten oder sonstigen Investitionen unterschieden, weil die mit einer Anlage verbundenen Material- und Energieflüsse ohne Ausnahme kostenrelevant sind, unabhängig vom Umweltschutzanteil der Anlage.
Durch eine flussorientierte Investitionsrechnung wird dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass Anlagenentscheidungen stets auch die Entscheidungen über die anlagenspezifischen Material- und Energieflüsse und damit auch über die zukünftigen Emissionen der Anlage beinhalten.
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