Lombardkredit: Begriffserklärung und Risiken
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Abdeckung von meist kurzfristigen Liquiditätsbedürfnissen
Der Lombardkredit dient zur Abdeckung von Liquiditätsbedürfnissen. Die bei einer Bank deponierten Vermögenswerte werden zu einem Prozentsatz des jeweiligen Marktwertes belehnt. Dieser Belehnungssatz hängt von der Art, der Bonität, der Währung und der Handelbarkeit der Wertschriften ab und wird periodisch überprüft. Auch die Zusammensetzung des Depots spielt dabei eine Rolle. Als Kunde sollte man sich das Recht vorbehalten, das Depot allenfalls zu verändern.
Begriff des Lombardkredites
Ein Vorteil des Lombardkredites ist, dass die verpfändeten Wertschriften das Eigentum des Verpfänders bleiben und er von allfälligen Wertsteigerungen profitiert. Durch den Lombardkredit bekommt man zusätzliche liquide Mittel. Die Zinsbelastung kann man allenfalls zur Steueroptimierung nutzen.
Wichtig: Die Bank sollte zusichern, dass die Zinsen nur für den benutzten Teil des Kredites verrechnet werden. Bei Abschlüssen über feste Laufzeiten sollte der Zinssatz tiefer sein als für unbestimmte Laufzeiten. Bei letzteren sollte es den Kunden freistehen, den Kredit jederzeit zurückzuzahlen.
Lombardkredite kann man in Schweizerfranken oder aber in gewissen Fremdwährungen aufnehmen. Bei Schweizerfranken-Krediten ist die Form des Kontokorrentkredits üblich, doch sind auch feste Vorschüsse mit bestimmter Laufzeit möglich. Der Lombardkredit kann verbunden werden mit einer allgemeinen Faustpfandverschreibung für die hinterlegten Wertschriften.
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Risiko: Ungenügend gedeckter Lombardkredit
Häufig wird der Lombardkredit auch zum Kauf von weiteren Wertschriften eingesetzt, wobei bei dieser Praxis Vorsicht geboten ist.
Sollten die belehnten Papiere stark an Wert verlieren, verlangt die Bank weitere liquide Vermögenswerte zur Sicherung des Kredites. Dasselbe gilt, wenn ein Lombardkredit überzogen wird. Der Vertrag kann als Schuldanerkennung im Sinn von Art. 82 SchKG dienen, wobei man das mit Vorteil im Vertragstext erwähnt
Fallbeispiel aus der Praxis
Dazu einen Fall, der vom Bankenombudsman behandelt wurde: Der Kunde überzog einen Lombardkredit seiner Bank. Diese verlangte zusätzliche Werte als Deckung und setzte eine Frist. Der Kunde verlangte eine Verlängerung der Frist und wollte statt der von der Bank verlangten Wertpapiere oder der Garantie einer anderen Bank eine hypothekarische Deckung beibringen. Die nötigen Sicherheiten wurden auch nach Ablauf der verlängerten Frist der Bank nicht übertragen. Deshalb verkaufte sie einen Teil der bei ihr hinterlegten Titel des Kunden. Dieser machte geltend, der Verkauf sei im ungünstigsten Zeitpunkt erfolgt und habe ihm einen unnötigen Verlust von CHF 50'000 verursacht. Zusätzlich argumentierte er, ein Verkauf wäre überhaupt nicht nötig gewesen, weil er den Lombardkredit auf andere Art hätte decken können. Die Unterlagen zeigten, dass der Kunde wiederholt hypothekarische Deckung angeboten hatte und die Bank diese nie klar genug zurückgewiesen hatte. Deswegen verlangte der Ombudsman von der Bank eine Stellungnahme zu diesem Punkt.
Diese konnte die Korrespondenz mit dem Kunden detailliert nachweisen. Mehrmals war der Lombardkredit überschritten worden, worauf die Bank weitere Deckungen verlangte. Der Kunde beantragte immer wieder Fristverlängerung aus verschiedenen Gründen. Eines Tages schlug der Kunde eher nebenbei vor, den Schuldbrief auf seiner Liegenschaft zu erhöhen. Der Berater lehnte das ab, weil es für die Deckung eines Lombardkredites ungeeignet sei. Die Bank hielt zudem fest, eine Erhöhung der Hypothek innerhalb der notwendigen Frist wäre auf keinen Fall möglich gewesen. Auch den Einwand des Kunden, ein Guthaben seiner Frau hätte die nötige Sicherheit gegeben, liess die Bank nicht gelten, da dafür eine formelle Verpfändung notwendig gewesen wäre.
Der Ombudsman gab der Bank recht. Werden bei einem Lombardkredit die von der Bank festgelegten Belehnungsgrenzen von den hinterlegten Wertschriften nicht eingehalten, so darf die Bank eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Sie hat auch das Recht, zu bestimmen, welche Sicherheiten sie wünscht. Normalerweise steht es ihr nach Vertrag zu, die nötigen Verkäufe bei ihr liegender und als Sicherheit haftender Wertschriften vorzunehmen, wenn der Kunde ihrer Aufforderung, zusätzliche Sicherheit zu leisten, nicht fristgerecht nachkommt.
Fazit zum Lombardkredit
Werden bei einem Lombardkredit die von der Bank festgelegten Belehnungsgrenzen von den hinterlegten Wertschriften nicht eingehalten, so darf die Bank eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Sie hat auch das Recht, zu bestimmen, welche Sicherheiten sie wünscht. Normalerweise steht es ihr nach Vertrag zu, die nötigen Verkäufe bei ihr liegender und als Sicherheit haftender Wertschriften vorzunehmen, wenn der Kunde ihrer Aufforderung, zusätzliche Sicherheit zu leisten, nicht fristgerecht nachkommt.