Finanzierungsformen: Welche Finanzierungsarten gibt es?
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Unterschiede Finanzierungsformen
Finanzierungsformen können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden: Herkunft der beschafften Mittel (Innen- bzw. Aussenfinanzierung), Finanzierungsanlass (Unternehmensgründung, Erweiterungsfinanzierung, Umfinanzierung, Sanierung), Kapitalbedarf (Objektfinanzierung, Finanzierung der Gesamtunternehmenstätigkeit), Dauer der Finanzierung (kurz-, mittel- und langfristige Finanzierung).
Bei den Finanzierungsformen nach der Herkunft des beschafften Kapitals unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Aussen- und der Innenfinanzierung: Bei der Aussenfinanzierung wir Kapital von unternehmensexternen Kapitalgebern bereitgestellt. Zur Aussenfinanzierung gehören die Beteiligungsfinanzierung und die Kreditfinanzierung. Im Rahmen der Innenfinanzierung wird Kapital durch die operative Leistungserstellung generiert. Zur Innenfinanzierung zählen die Selbstfinanzierung und evtl. auch die Desinvestitionen.
Aussenfinanzierung
Aussenfinanzierung bedeutet die Bereitstellung von Kapital, welches der Unternehmung von aussen über den Kredit- oder Kapitalmarkt zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehören zum einen die Beteiligungsfinanzierung und zum anderen die Kreditfinanzierung. Die Unterscheidung hängt davon ab, ob das Eigenkapital durch Kapitaleinzahlungen oder z.B. Sacheinlagen erhöht wird oder ob der Unternehmung das Kapital leihweise als Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird.
Beteiligungsfinanzierung
Die Beteiligungsfinanzierung führt zur Erhöhung des Eigenkapitals einer Unternehmung durch Kapitalzufluss. Die Art und Weise des Kapitalzuflusses hängt von der Unternehmensform ab. In der Schweiz gibt es nachfolgende Unternehmensformen:
- Einzelunternehmung (vgl. Art. 934 OR und Art. 945 OR)
- Kollektivgesellschaft (vgl. Art. 552 ff. OR)
- Kommanditgesellschaft (vgl. Art. 594 ff. OR)
- Aktiengesellschaft (vgl. Art. 620 ff. OR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vgl. Art. 772 ff. OR)
- Kommanditaktiengesellschaft (vgl. Art. 764 ff. OR)
- Genossenschaft (vgl. Art. 828 ff. OR)
Das Eigenkapital steht der Unternehmung in der Regel unbefristet, d.h. andauernd bis zur Auflösung oder aber bei Kündbarkeit (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) befristet zur Verfügung. Die Eigentümer haben jedoch spätestens bei der Liquidation der Unternehmung einen anteilsmässigen Anspruch auf das Eigenkapital.
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Kreditfinanzierung
Die Kreditfinanzierung bezieht sich auf das von Dritten leihweise (meistens gegen Zinszahlung) überlassene Kapital (auch als Fremdkapital bezeichnet). Es wird der Unternehmung von Dritten für eine bestimmte Zeitspanne zur Nutzung überlassen und ist stets rückzahlungspflichtig. Das Fremdkapital dient zur Deckung des Kapitalbedarfs, für den der Unternehmer oder die Beteiligten nicht aus eigener Kraft aufkommen können oder wollen. Im Gegensatz zum Eigenkapital hat das Fremdkapital keine Haftungsfunktion. Der Anspruch der Gläubiger beschränkt sich auf die Höhe des ausgewiesenen (nominellen) Forderungsbetrags.
In der Praxis wird üblicherweise eine Gliederung der Kreditfinanzierungskontrakte gemäss Fristigkeit vorgenommen. Dabei wird wie folgt unterschieden:
- Kurzfristiges Fremdkapital: Verpflichtungen, die innerhalb eines Jahres erfüllt werden müssen.
- Mittelfristiges Fremdkapital: Verpflichtungen, die innerhalb 1-5 Jahren fällig werden, die u.U. jedoch auch kurzfristig kündbar sind (3-6 Monate).
- Langfristiges Fremdkapital: Verpflichtungen, die in mehr als 5 Jahren fällig werden, die u.U. jedoch auch mit einer Frist von etwa 6 Monaten kündbar sind.
Innenfinanzierung
Die Innenfinanzierung besteht vor allem aus der Selbstfinanzierung. Selbstfinanzierung wird traditionell mit dem einbehaltenen Gewinn gleichgesetzt. Neuere Auffassungen sehen in der Selbstfinanzierung die selbst erarbeiteten Mittel, d.h. den operativen Cashflow. Desinvestitionen werden in der Praxis oft auch zur Innenfinanzierung gezählt.
Selbstfinanzierung aus einbehaltenem Gewinn
Durch Gewinnrückbehalt wird die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt. Motive für die Selbstfinanzierung aus Gewinnrückbehalt sind:
- Wachsender Eigenkapitalbedarf infolge von zunehmendem Risiko.
- Keine Auswirkung auf Beteiligungsveränderungen.
- Evtl. steuerliche Aspekte.
Man unterscheidet bei der Selbstfinanzierung aus einbehaltenem Gewinn die
- offene Selbstfinanzierung durch Gutschrift der einbehaltenen Gewinne in die Reserven (gesetzliche/Freie Reserven, andere Reserven) und die
- verdeckte Selbstfinanzierung. Bei der verdeckten Selbstfinanzierung wird verdecktes Eigenkapital durch Bildung von stillen Reserven gebildet.
Selbstfinanzierung aus operativem Cashflow
Die Selbstfinanzierung kann im Sinne der Beschaffung liquider Mittel mit dem generierten operativen Cashflow (Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit für eine Abrechnungsperiode) gleichgesetzt werden. Der operative Cashflow dient dann z.B. zur Finanzierung von Investitionen oder zur Rückzahlungen von Fremd- und Eigenkapital.
Sonderformen der Finanzierung: Leasing und Factoring
Unter Leasing wird die Vermietung oder Verpachtung von Investitions- und langlebigen Konsumgütern verstanden. Grundsätzlich wird das Leasinggeschäft zwischen dem Hersteller, dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer abgewickelt. Der Leasinggeber erwirbt das gewünschte Anlagegut vom Hersteller und überlässt es dem Leasingnehmer für eine festgelegte Nutzungsdauer gegen Bezahlung einer einmaligen Gebühr sowie periodischer Leasingraten.
Beim sale and lease-back verkauft der Eigentümer ein bisher in seinem Eigentum befindliches Objekt und leased dieses anschliessend wieder zurück. Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen einsetzbar. Als Vorteile des Leasings werden genannt:
- Die Kaufpreiszahlung entfällt. Die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des Leasinggegenstandes generierten Cashflows gezahlt werden.
- Für die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes wird im Normalfall eine feste, d.h. gleichbleibende Rate vereinbart. Damit sind in der Regel die Kosten mittel- und langfristig kalkulierbar. Konditionen sind nicht mehr geld- oder kapitalmarktabhängig.
- Dienstleistungen der Leasinggesellschaft können in den Vertrag einbezogen werden, so dass beispielsweise Einsparungspotentiale bei Verwaltungs- oder Personalkosten realisiert werden können.
- Das Risiko von Fehlinvestitionen kann dadurch gemildert werden, dass bei Abschluss eines entsprechenden Leasingvertrages das ungeeignete Investitionsgut gegen ein besser geeignetes getauscht werden kann.
Beim Leasing wird zwischen operativem (operating) Leasing und finanziellem (financial) Leasing unterschieden. Financial Leasing liegt nach FER 13 Ziff. 3 vor, wenn eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt wird:
- Bei Vertragsabschluss der Barwert der Leasingraten sowie eine allfällige Restzahlung in etwa dem Anschaffungs- bzw. Marktwert des Leasinggutes entspricht.
- Die erwartete Leasingdauer nicht wesentlich von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggutes abweicht.
- Das Leasinggut am Ende der Leasingdauer ins Eigentum des Leasingnehmers übergehen soll.
- Eine allfällige Restzahlung am Ende der Leasingdauer wesentlich unter dem damaligen Marktwert liegt.
Leasinggeschäfte, die gemäss diesen Kriterien nicht als Financial Leasing qualifiziert werden, werden dem Operating Leasing zugerechnet. In der Rechnungslegung werden das Operating und das Financial Leasing unterschiedlich behandelt, indem
- das Operating Leasing wie ein Miet- und Pachtvertrag behandelt wird (Leasingraten als periodischer Aufwand) und
- das Financial Leasing als kaufähnlicher Vorgang erfasst wird. Demnach wird das Leasingobjekt aktiviert und die künftigen Leasingraten als Schuld an die Leasinggeber passiviert.
Unter Factoring versteht man den regresslosen Ankauf von Warenforderungen durch den Factor, der diese Forderungen bis zur Fälligkeit bevorschusst und zugleich das volle Kreditrisiko übernimmt. Der Factor ist in der Regel eine Factoringgesellschaft, welche die Debitorenbuchhaltung einschliesslich dem Mahnwesen und dem Inkasso übernimmt. Die Kosten für das Factoring bestehen aus dem Diskontabschlag auf die verkauften Forderungen, der infolge der zunächst nicht darstellbaren Laufzeitfixierung im Nachhinein, d.h. nach Eingang der Forderungen, berechnet wird, und der Delkrederegebühr, die sich nach dem jeweils vom Factor in Ansatz gebrachten Risiko bemisst. Als Vorteile des Factorings werden genannt:
- Verkürzung der Debitorenlaufzeit.
- Einsparungen von Verwaltungskosten, z.B. beim Mahnwesen und in der Debitorenbuchhaltung.
- Debitorenrisiko und damit Wertberichtigungen entfallen.
- Warenkreditversicherungen fallen weg.