Skonto: Zahlungskondition und finanzielles Steuerungsinstrument
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Skonto als wichtigste Zahlungskondition
Mit Skonto wird dem Abnehmer ein Anreiz zur raschen Bezahlung einer Rechnung angeboten. Die dem Skonto zugrunde liegende Leistung besteht somit im frühzeitigen Ausgleich einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen.
Zur Sicherung ihrer Liquidität sind die Unternehmen allgemein an einem möglichst schnellen Ausgleich der ausstehenden Forderungen interessiert. Die Kunden des Unternehmens interessiert dagegen ein möglichst später Rechnungsausgleich, um dadurch mehr finanzielle Dispositionsfreiheit zu haben. So erlaubt eine verzögerte Bezahlung den Kunden die Realisierung von Zinsgewinnen, welche sich bei dem hohem Gesamtvolumen der zu begleichenden Forderungen zu einem massgeblichen Einflussfaktor auf die Erlössituation bzw. Liquidität einer Unternehmung summieren.
Der Zahlungsbezug des Skonto wird durch seine Berechnung auf Basis des Rechnungswerts der ausstehenden Forderungen berechnet. Der Zeitcharakter des Forderungsausgleichs wird durch folgende Zeitspannen beeinflusst:
- Zeitspanne zwischen der Warenauslieferung bzw. dem Rechnungserhalt beim Kunden und dem Zahlungseingang beim Verkäufer bzw. beim leistenden Unternehmen
- Zeitspanne zwischen dem Rechnungserhalt beim Kunden und dem Zahlungseingang beim Hersteller multipliziert mit dem Rechnungswert
Ein Unternehmen muss sich daher die Frage stellen, was es als eine frühzeitige Bezahlung erachtet, denn nur dann liegt eine konditionenrelevante Sonderleistung vor. Wird beispielsweise die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen von einem Hersteller als Standardzahlungsfrist angesehen, so sind nur Zahlungseingänge mit einem Skonto zu vergüten, die diese Zahlungsfrist unterschreiten.
Als Vergleichsbasis für die Festlegung der Skontofrist können Unternehmen die in ihrer Branche üblichen Standardzahlungsziele heranziehen oder auch einen Vergleich der historischen Zahlungsfristen der eigenen Kunden durchführen.
Für die Bewertung des Skontos besteht die Möglichkeit einer Orientierung an den Finanzierungskosten des eigenen Unternehmens. Diese wiederum werden durch den Sollzins einer allfälligen Fremdfinanzierung, durch die Finanzierungsdauer sowie durch das monetäre Volumen der Fremdfinanzierung bestimmt. Eine Berücksichtigung dieser Parameter wird durch die Gewährung des Skontos in Form eines Prozentsatzes auf den Rechnungswert unter Berücksichtigung der Zeitspanne ermöglicht.
Die Berechnung des Skontos folgt in diesem Fall der folgenden Formel:
Skonto= Sollzins Finanzierungsdauer in Tagen
–––––––––– X ––––––––––––––––––––––––––– X Rechnungswert
100 360
Die dargestellte Ableitung des Skontos unter Berücksichtigung der exakten Tagesanzahl der Finanzierungsdauer wird in der Praxis allerdings nicht angewendet, sondern vereinfacht durch die Anwendung einer zeitlichen Skonto staffel umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die weitverbreitete Zahlungskondition: «Abzug von 2% Skonto bei Zahlung in 10 Tagen».
Auch wenn auf eine präzise Verwendung zeitlicher Skontostaffeln verzichtet wird, so erscheint doch die einfache Umsetzung von zeitlichen Skontostaffeln mit nur wenigen Abstufungen als gewichtigeres Argument für die Praxis.
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