
Kostenrechnung-Aufbau: So erstellen Sie eine Kostenrechnung

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Allgemeines zum Kostenrechnung-Aufbau
Grundsätzlich lässt sich Kostenrechnung-Aufbau in drei Module unterteilen, die
- Kostenartenrechnung
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerrechnung.
Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung gibt an, welche Kosten innerhalb einer Betrachtungsperiode angefallen sind, sie liefert damit die Ausgangsdaten für die Kostenrechnung. Hierzu werden die Kosten gesammelt und nach bestimmten Kriterien gegliedert. Zu diesem Aufgabenbereich zählt bspw. die Unterscheidung in variable und fixe Kosten.
Die variablen Kosten werden auch als beschäftigungsabhängige Kosten bezeichnet, da sie sich mit steigendem oder fallendem Beschäftigungsgrad ändern. Demgegenüber ändern sich die fixen Kosten bei steigendem oder fallendem Beschäftigungsgrad innerhalb einer bestimmten Bandbreite nicht, sie werden daher auch als beschäftigungsunabhängige Kosten bezeichnet. Zudem lässt sich eine Unterscheidung hinsichtlich der Kostenverrechnung in Einzel- und Gemeinkosten vornehmen.
Einzelkosten lassen sich einem Produkt oder einer erbrachten Leistung (Kostenträger) direkt zuordnen, bei Gemeinkosten ist dies nicht möglich. Sie werden meist nicht nur von einer einzelnen Produkt- bzw. Leistungseinheit verursacht (z.B. Energiekosten für die Beleuchtung der Verwaltungsbüros). Während Einzelkosten immer variabel sind, können Gemeinkosten sowohl fix (z.B. Gebäudeversicherungsprämie) als auch variabel (z.B. elektrische Energie) sein.
Kostenarten lassen sich weiter nach ihrer Herkunft unterscheiden (Personalkosten, Dienstleistungskosten, Betriebsmittelkosten etc.).
Die Aufgaben der Kostenartenrechnung ist es, die Basis für eine eindeutige, vollständige und überschneidungsfreie Zuordnung der angefallenen Kosten auf die Kostenstellen und -träger zu legen und somit eine Informationsgrundlage für spätere Entscheidungsprozesse bereitzustellen.
Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung stellt die Verbindung zwischen der Kostenarten- und der Kostenträgerrechnung dar. Sie gibt an, wo die Kosten angefallen sind. Die Verwaltung ist hierzu in Kostenstellen zu unterteilen (z.B. verschiedene Abteilungen oder Leistungsbereiche). Einzelkosten werden einem Kostenträger direkt zugerechnet, die Zuordnung der Gemeinkosten auf die jeweiligen Kostenstellen bzw. Kostenträger erfolgt in der Regel anhand eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB).
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Kostenstellen unterscheiden:
- Vor- bzw. Hilfskostenstellen und
- Haupt- bzw. Endkostenstellen.
Erstere erbringen Vorleistungen für andere Kostenstellen, sie sind damit nicht unmittelbar am Erstellungsprozess der Produkte oder Leistungen beteiligt, zweitere tragen demgegenüber unmittelbar zum Erstellungsprozess bei. Dabei kann es vorkommen, dass Hauptkostenstellen auch Vorleistungen für andere Kostenstellen erbringen und somit aus dieser Optik ebenfalls Vorkostenstellen darstellen.
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