ESG: Anforderungen und Vorgehen für die Berichterstattung aus Sicht der Schweizer Unternehmen
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Einleitung
Zwar wurde die Konzernverantwortungsinitiative Ende 2020 an der Wahlurne abgelehnt, jedoch trat an deren Stelle der vom Parlament verabschiedete indirekte Gegenvorschlag, mit dem neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten von Unternehmen im Obligationenrecht auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt wurden und ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen müssen.
Zudem hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 die Ausführungsverordnung zur Klimaberichterstattung verabschiedet, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Damit erhält die Forderung nach Transparenz in Bezug auf nichtfinanzielle Berichtsinhalte und eine nachhaltige Entwicklung einen klaren Bedeutungszuwachs, welcher auf den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zurückgeführt werden kann.
Für diejenigen Unternehmen, welche diese Pflicht erfüllen müssen, weil die neue Gesetzgebung auf sie zutrifft, ergeben sich zahlreiche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Berichterstattung. Diese sind sowohl für die Entscheidungsträger in den betroffenen Schweizer Unternehmen als auch für deren Berater von Bedeutung.
Dieser Beitrag erläutert zum einen die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung für Schweizer Unternehmen. Zum anderen gibt er einen Überblick zum Entwicklungsstand und den gängigen Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber hinaus liefert der Beitrag Empfehlungen für ein systematisches Vorgehen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis.
ESG – Environmental, Social und Governance
Mit der Abkürzung ESG werden Kriterien bezeichnet, welche die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte wirtschaftlichen Handelns beschreiben und Folgendes beinhalten:
- Umweltkriterien (E – Environmental): Diese betreffen die Berücksichtigung von schädlichen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf die Umwelt. Dies lässt sich beispielsweise auf Bereiche wie den Schutz von Tieren, die Erhaltung der öffentlichen Gesundheit oder auf Massnahmen zur Beseitigung von Abfall bzw. zur Minderung oder Prävention schädlicher Emissionen beziehen.
- soziale Kriterien (S – Social): Hierbei steht die Integration sozialer Belange der Geschäftsaktivitäten in ihrer Wirkung auf bedeutende hiervon betroffene Gruppen im Mittelpunkt. Hiervon betroffen sind vor allem Mitarbeitende, Konsumenten, aber auch andere Interessengruppen. Als Beispiele für das soziale Engagement von Unternehmen lassen sich die Bewilligung von Spenden sowie Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die Umsetzung und Aufrechterhaltung von ethisch korrekten Beschäftigungsverhältnissen und -praktiken sowie der Einsatz zur Beseitigung und Verhinderung von schädlichen Formen der Diskriminierung nennen.
- Governance-Kriterien (G – Governance): Beachtung von Kriterien im Bereich Corporate Governance, sodass die Wahrscheinlichkeit minimiert wird, dass eine Gruppe von Stakeholdern auf Kosten einer anderen Gruppe einen erkennbaren Nachteil leidet. Dazu gehören Bereiche wie Regulierung, die Einhaltung von Gesetzen und anderen Normen sowie die Aufrechterhaltung einer guten Reputation.
ESG-Kriterien können verwendet werden, um sogenannte ESG-Ratings zu erstellen. Eine Anwendung von ESG-Ratings ist beispielsweise im Bereich der Finanzmärkte zu beobachten, wenn Finanzprodukte wie Investmentfonds hinsichtlich der Compliance mit ESG-Kriterien bewertet werden. Ratingagenturen verwenden ESG-Ratings als Zusatzinformation, um die Performance sowie das Risiko von Unternehmen aus einer umfassenden Sichtweise zu beurteilen.
Die Bedeutung der Beachtung von ESG-Kriterien als Ausdruck der Einhaltung bestimmter Standards und Verhaltensregeln zur Förderung von nachhaltigen geschäftlichen Aktivitäten stellt auch für Investoren und Aktionäre eine immer wichtigere Rolle dar. Es ist insbesondere festzustellen, dass dies zunehmend von Investoren gefordert wird.
Herausforderungen durch neue Gesetzespflichten zur nichtfinanziellen Berichtspflicht in der Schweiz
Eine allgemeine Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung betrifft in der Schweiz bislang ausschliesslich Publikumsgesellschaften und grosse Finanzinstitute, sofern sie als Konzern (d.h. zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- und ausländischen Unternehmen) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die folgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und entweder eine Bilanzsumme in Höhe von mindestens CHF 20 Mio. oder Umsatzerlöse in Höhe von mindestens CHF 40 Mio.
Falls die neue Gesetzgebung beim Unternehmen zur Anwendung kommt, hat das Unternehmen eine inhaltliche (materielle) Prüfung vorzunehmen und die Erkenntnisse daraus in einem Bericht zu erfassen. Dieser Bericht muss veröffentlicht werden und mindestens zehn Jahre öffentlich zugänglich sein.
Entwicklungsstand und Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Sicht der Schweiz
Die Anzahl an Unternehmen, welche über ESG-bezogene Themen in Nachhaltigkeitsberichten Stellung nehmen, hat in den vergangenen Jahren sowohl international als auch in der Schweiz sehr deutlich zugenommen. Nicht nur vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesetzlichen Regulierung zeigt sich ein signifikanter Anstieg bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nichtfinanzielle Berichte im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Nachhaltigkeitsziele veröffentlichen.
So ändert beispielsweise die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowohl den Umfang als auch die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in erheblicher Weise: Zum einen erweitert die CSRD bestehende Regeln zur nichtfinanziellen Berichterstattung dadurch, dass alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen – neu von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind. Zum anderen haben alle nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU der CSRD zu folgen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme > EUR 20 Mio.
Nettoumsatzerlöse > EUR 40 Mio.
Zahl der Beschäftigten > 250
Die Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Schweizer Unternehmen zeigt, dass für das Jahr 2020 insgesamt 16 von 20 im SMI gelistete Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht publiziert haben.
Im Vergleich zu umweltbezogenen sowie den sozialen Kriterien sind die Berichtselemente im Bereich Governance untergewichtet. Viele Unternehmen berichten hierbei in erster Linie über die intern vom Unternehmen festgelegten Verantwortlichkeiten für das Nachhaltigkeitsmanagement sowie über die Kommunikation mit den relevanten Stakeholdern. Häufig wird von den berichtenden Unternehmen auch explizit auf die Einhaltung von internationalen Standards wie das Pariser Klimaabkommen, die Sustainable Development Goals (SDGs) oder den UN Global Compact hingewiesen. So sind Unternehmen im UN Global Compact verpflichtet, jährlich über ihren Fortschritt bei der Umsetzung von zehn Prinzipien des Global Compact und über ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Folgende Ziele sollen dadurch gegenüber den Stakeholdern der berichtenden Unternehmen gefördert bzw. erreicht werden:
- Transparenz
- kontinuierliche Verbesserung der unternehmerischen Aktivitäten
- gegenseitiges Lernen durch die Verbreitung von Good Practices
Erkennbar ist zudem, dass sich die Mehrzahl der im SMI börsenkotierten Schweizer Unternehmen an den Berichtstandards der GRI orientiert. Die GRI (Global Reporting Initiative) mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) ist eine unabhängige, internationale Organisation, die Unternehmen und andere Organisationen dabei unterstützt, Verantwortung für ihre Auswirkungen zu übernehmen, indem sie ihnen eine weltweit einheitliche Sprache für die Kommunikation dieser Auswirkungen zur Verfügung stellt. Die GRI-Standards konzentrieren sich auf die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Unternehmens in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung, welche für ein breites Spektrum von Interessengruppen, einschließlich Investoren, von Interesse ist.
Die GRI-Standards sind ein modulares System von miteinander verbundenen Standards. Sie ermöglichen Organisationen die öffentliche Berichterstattung über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten in einer strukturierten Form und transparent für Stakeholder und andere interessierte Parteien.
Drei Serien von GRI-Standards unterstützen den Nachhaltigkeitsberichtsprozess:
- die GRI-Themenstandards, die jeweils mit einem bestimmten Thema gewidmet sind und die für dieses Thema relevanten Angaben auflisten
- die GRI-Sektorstandards, die für bestimmte Sektoren gelten
- die GRI-Universal-Standards, die für alle Organisationen gelten
Ein weiterer Standard stellt das International Integrated Reporting Framework dar, welches als Handlungsanleitung durch das International Integrated Reporting Council (IIRC) für eine integrierte Berichterstattung verstanden wird. Der Begriff des «Integrated Reporting» steht für ein ganzheitliches Konzept, das die klassische Finanzberichterstattung mit nichtfinanziellen Berichtselementen verbindet. Das IIRC lieferte den Rahmen für die integrierte Berichterstattung, der die Offenlegung der Nachhaltigkeit mit der Berichterstattung über finanzielle und andere Kapitalien verbindet und mittlerweile in den Integrated Reporting and Connectivity Council der IFRS Foundation umgewandelt wurde.
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Das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) ist eine US-amerikanische gemeinnützige Organisation, die branchenspezifische Standards zur Bilanzierung von wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environment, Social und Governance, ESG) herausgibt. Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat einen klaren Weg für die SASB-Standards vorgegeben, als es den Entwurf der IFRS-Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen vorstellte. Die SASB-Standards enthalten Angaben zu einer Reihe von Nachhaltigkeitsaspekten und werden im Laufe der Zeit in die branchenbezogenen Anforderungen der IFRS-Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen einfliessen. Für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten ist es somit von Vorteil, die SASB-Standards zu nutzen, um die unmittelbaren Bedürfnisse der Investoren zu erfüllen und gleichzeitig die Grundlage für die Übernahme der IFRS-Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in den kommenden Jahren zu schaffen.
Am 5. Januar 2023 ist die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch die Europäische Union in Kraft getreten und muss innerhalb von 18 Monaten durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verändert die Art und den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen nicht nur im EU-Raum. Die CSRD folgt dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit, womit Unternehmen zukünftig nicht nur die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf sich selbst darstellen müssen, sondern auch die positiven und negativen Auswirkungen des Betriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Nachhaltigkeitsstandards dieser neuen Richtlinie sind mittelbar auch für die Schweiz und ihre Unternehmen relevant, denn die CSRD gilt voraussichtlich ab 2028 auch für Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als EUR 150 Mio. erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.
Diese Abbildung liefert einen Überblick zu den wichtigsten Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Schweizer Unternehmen.
Vorgehensweise zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
Im Folgenden wird das Vorgehen zur systematischen Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts beschrieben.
Schritt 1: Prüfen der relevanten gesetzlichen Anforderungen
Die Schweiz hat Gesetze und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere das Bundesgesetz über die Buchführung, die Rechnungslegung und den Abschluss (OR) sowie die Verordnung über die Rechnungslegung (VORL). Diese Vorschriften können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen rechtlichen Anforderungen zu überprüfen, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet ist.
Schritt 2: Auswahl und Prüfung relevanter internationaler Standards und Richtlinien
Neben nationalen Gesetzen sollten Sie auch internationale Standards berücksichtigen. Die Global Reporting Initiative (GRI), die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und andere sind beispielsweise weitverbreitete Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Standards können als Leitfaden für die Berichterstattung dienen und können von Investoren und anderen Interessengruppen erwartet werden.
Schritt 3: Festlegung der Struktur des Nachhaltigkeitsberichts
Ihr Nachhaltigkeitsbericht sollte in der Regel Angaben zu den folgende Themen enthalten:
- Einleitung und Unternehmensprofil: eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsziele
- Governance und Management: Informationen über die Struktur der Unternehmensführung, und wie Nachhaltigkeitsfragen in Ihre Unternehmensstrategie integriert sind
- Umweltauswirkungen: Berichte über Umweltthemen wie Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Wasserverbrauch und Abfallmanagement
- soziale Verantwortung: Informationen über soziale Aspekte, einschließlich Arbeitspraktiken, Mitarbeiterengagement, Diversität und Inklusion
- wirtschaftliche Auswirkungen: Berichte über finanzielle Leistung und wirtschaftliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitspraktiken
- Kennzahlen und Kennzahlen: Verwenden Sie messbare Kennzahlen, um die Fortschritte bei Ihren Nachhaltigkeitszielen zu verfolgen.
- Risiken und Chancen: Identifizieren Sie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen für Ihr Unternehmen.
Schritt 4: Berichtsprüfung und -verifizierung
In einigen Fällen kann es empfehlenswert oder sogar erforderlich sein, dass der Nachhaltigkeitsbericht von einem unabhängigen Prüfer geprüft oder verifiziert wird, zumal hierdurch die Glaubwürdigkeit des Berichts erhöht wird.
Schritt 5: Kommunikation und Transparenz
Es ist wichtig, den Nachhaltigkeitsbericht öffentlich zugänglich zu machen und ihn auf Ihrer Website zu veröffentlichen. Die Kommunikation mit Stakeholdern, wie Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit, ist entscheidend.
Fazit
Insgesamt ist die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den letzten Jahren sowohl international als auch in der Schweiz durch eine wachsende Bedeutung gekennzeichnet und zugleich einer zunehmenden Regulierung unterworfen. So sind durch die gesetzlichen Neuerungen im Obligationenrecht bisher ausschliesslich Schweizer Publikumsgesellschaften bei Überschreitung definierter Grössenkriterien verpflichtet worden, während die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen bislang (noch) verschont geblieben sind. Allerdings zeigt die strenger gewordene Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Raum, wohin die Entwicklung geht.
Für Unternehmen, die sich pflichtgemäss oder freiwillig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, ist es auch angesichts der zahlreichen existierenden Berichtsstandards ratsam, sich von einem Fachexperten im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung beraten zu lassen. So gilt es sicherzustellen, dass ihr Bericht den geltenden Anforderungen entspricht und den aktuellen ESG-Standards gerecht wird.
Die Einhaltung von Nachhaltigkeitspraktiken sollte dabei nicht nur gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch dazu beitragen, die Reputation der berichtenden Unternehmen zu verbessern, um dadurch zur langfristigen Existenzsicherung und zum Geschäftserfolg beizutragen.
Literaturhinweise
Europäische Kommission: Corporate Sustainability Reporting Directive, online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022L2464
GRI – Global Reporting Initiative, online: www.globalreporting.org/
International Sustainability Standards Board (ISSB), online: www.ifrs.org/groups/international-sustainability-standards-board/
United Nations: Sustainable Development Goals, online: https://sdgs.un.org/goals