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Schiffbau Rechtsanwälte

/ Beat Brändli, Prof. Dr. iur. HS
Schiffbau Rechtsanwälte

Beat Brändli, Rechtsanwalt, Prof. Dr. iur. HSG Beat Brändli studierte Rechts- mit Wirtschaftswissenschaften an der Universität St.Gallen mit einem Austauschsemester an der Stockholm School of Economics (SSE) und schloss den Master im Jahr 2009 ab (M.A. HSG in Law and Economics / lic. iur. oec.). Zwischen dem Bachelor (B.A. HSG in Law and Economics) und dem Masterstudium absolvierte er die Offiziersschule in Emmen und erhielt dabei ein im Zivilen anerkanntes Zertifikat im Bereich Führung. Im Anschluss arbeitete er in Schaumburg und Chicago (USA) für eine grosse Schweizer Versicherungsgesellschaft im Project Management. Während des Masterstudiums in St. Gallen war er teilzeitlich in einem börsenkotierten Unternehmen als juristischer Berater des Investment Managements tätig. Anschliessend doktorierte er und war Assistent von Prof. Dr. Peter Nobel an den Universitäten St. Gallen und Zürich. Seine juristische Praktikumszeit durchlief er am Handelsgericht Aargau sowie in einer Zürcher Wirtschaftskanzlei. Er war zudem ausserordentlicher Gerichtsschreiber am Obergericht des Kantons Aargau. Ende 2013 erhielt er das Anwaltspatent. Von Anfang 2014 bis Anfang 2016 arbeitete er als angestellter Rechtsanwalt in einer renommierten Zürcher Wirtschaftskanzlei. Auf Februar 2016 wurde er als Assistenzprofessor für Wirtschaftsrecht, Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, an die Universität St. Gallen berufen. Von August 2019 bis Juli 2020 war er an der Universität St. Gallen zudem Lehrstuhlvertreter für Internationales Wirtschaftsrecht und Law & Economics. Anfangs 2018 war er Visiting Scholar an der Harvard Law School in Cambridge (USA); im Herbst 2019 wurde er als Gastprofessor an die Universität Insper in São Paulo (Brasilien) eingeladen. Er unterrichtet bis heute als Lehrbeauftragter an verschiedenen Schweizer und ausländischen Universitäten bzw. Hochschulen und publiziert regelmässig zu wirtschaftsrechtlichen Themen (vgl. Publikationsliste). Ende März 2022 wurde er von der Universität St. Gallen auf den 1. August 2022 zum Privatdozenten (PD) für Wirtschaftsrecht, Zivilverfahrensrecht und ökonomische Rechtstheorie bzw. Law and Economics ernannt. Ende Juni 2022 wurde er als ordentlicher Professor an die ZLS Zurich Law School berufen. Im Dezember 2022 hat ihm die Kalaidos Fachhochschule Schweiz den Titel Professor im Bereich Privatrecht verliehen. Er ist ferner Redaktor des digitalen Rechtsprechungskommentars von Weblaw in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Finanzmarktrecht und Zivilprozessrecht (dRSK). Seit 2017 ist er nebenamtlicher Bezirksrichter am Bezirksgericht Baden. Er ist in dieser Funktion direkt vom Volk (Bezirk Baden) gewählt und amtet dabei in grösseren Zivil- und Strafprozessen.Bevorzugte TätigkeitsgebieteGesellschafts- und Handelsrecht (insb. auch Rechnungslegungs- und Revisionsrecht sowie Vereins- und Stiftungsrecht); Vertragsrecht und M&A-Transaktionen; Finanzmarktrecht; Wirtschaftsstrafrecht; Nachfolgeregelungen inkl. Erbrecht.

/ Ihr Partner für ausländische Arbeitskräfte
Sgier und Partner GmbH

Ihr Partner für ausländische Arbeitskräfte Kennen Sie das am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Personenfreizügigkeitsabkommen? Haben Sie den Überblick über die in der Zwischenzeit dazugekommenen Abkommenserweiterungen verloren? Sagen Ihnen die Begriffe EU-25 und EU-2 etwas? Welches sind die Auswirkungen auf die Arbeitsbewilligungen im Detail? Und was bedeutet die am 9. Februar 2014 vom Schweizer Volk angenommene Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"? Wie sieht die künftige Zuwanderungspolitik der Schweiz aus und wie wird die Umsetzung aussehen? Welche Konsequenzen haben die Kontingentskürzungen? Wie errechnen sich die Mindestlöhne? Kein Problem. Sie brauchen sich nicht um die gesetzlichen Grundlagen zu kümmern. Das ist unser Job. Welche Art von Bewilligung Ihrem HR-Bedürfnis am besten entspricht, klären wir gemeinsam mit Ihnen. Je nach Staatsangehörigkeit, Job-Profil und erwünschter Funktion gelten entsprechend differenzierte gesetzliche Grundlagen wie FZA/VEP oder AuG/VZAE, die von den Kantonen eingehalten werden müssen. Das heisst, es gibt weit über ein Dutzend unterschiedlicher Bewilligungsarten. Wir finden in jedem Fall die beste Lösung für Sie. Persönlich, professionell, rasch und kostengünstig erledigen wir jede Art von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der ganzen Schweiz. Welche Behörde oder welche Anlaufstelle für welche Prüfung zuständig ist, können Sie getrost uns überlassen. Ob Prüfung für Arbeits- oder Aufenthaltsgesuche, wir kennen nicht nur die geografischen Zuständigkeitsgebiete und die entsprechenden Kompetenztrennungen, sondern auch die präzisen Gesuchsabläufe und die Zuständigkeiten innerhalb der verschiedenen Behördenstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gesuche unverzüglich und ohne Umwege an die richtige Stelle kommen. Und dort auch so rasch als möglich behandelt und bewilligt werden. Spezielle Bewilligungen Natürlich sind wir auch Ihr kompetenter Partner wenn es um spezielle Bewilligungen geht wie zum Beispiel für Nannies, Spezialitätenköche, Studenten, Doktoranden, Stagaires und auch Personalverleihbewilligungen.

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