IT-Dienstleistungsvertrag: So erstellen Sie einen rechtssicheren Vertrag
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Festlegen der Rechtsverhältnisse und der Parteien
In einem ersten Schritt sind die Parteien des IT-Dienstleistungsvertrages festzulegen. Dabei ist auch zu bestimmen, ob bestimmte Personen/Spezialisten namentlich genannt werden oder ob die Partei, welche IT-Dienstleistungen erbringt, frei ist, welche Personen/Unternehmen sie mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt. Mit dieser Definition hängt nicht selten die Qualität der IT-Dienstleistung ab, weshalb darauf genügend Augenmerk gelegt werden sollte. Es ist dabei auch zu beachten, dass ein IT-Dienstleistungsvertrag immer auch Abhängigkeiten schafft und der Dienstleister nicht selten Einblick in sensible Daten und Geschäftsunterlagen erhält.
Pflichten des IT-Dienstleisters
Aufgrund der Vielzahl von möglichen IT-Dienstleistungen ist bei einem IT-Dienstleistungsvertrag festzulegen, ob der Dienstleister im Sinne eines Auftragnehmers verpflichtet wird oder im Sinne eines Werkerstellers.
Bei einem Auftrag schuldet der Dienstleister bloss, aber immerhin, ein fach- und sachgerechtes Tätigwerden, wohingegen beim Werkvertrag ein Erfolg (beispielsweise das Erstellen einer funktionierenden IT-Infrastruktur oder die Erstellung einer funktionierenden Homepage) geschuldet ist. Diese Unterscheidung ist in vielen Fällen nicht einfach zu bestimmen, da im konkreten Fall häufig beide Elemente in einem IT-Dienstleistungsvertrag enthalten sind.
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Pflichtenheft, Termine und Mitwirkungspflichten der Parteien
Für das gute Gelingen eines IT-Dienstleistungsvertrags ist die Erstellung eines Pflichtenhefts mit Terminen inkl. Mitwirkungspflichten der Parteien möglichst detailliert vorzunehmen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass häufig zu Beginn der Vertragsbeziehung die Details nicht alle definiert werden können und diese im Laufe der Vertragsbeziehung festgelegte werden müssen.
In vielen Fällen ist das Mitwirken des Auftraggebers, bzw. Bestellers notwendig, indem dieser Informationen und Feedbacks zu Problemlösungen abgibt. Bei umfangreicheren Projekten ist es üblich, die Projektmethode für den IT-Dienstleistungsvertrag zu bestimmen. Häufig wird dabei auf die vom Bund entwickelte Projektierungsmethode HERMES Bezug genommen.
Fertigstellungsprozedere, Abnahme
Je nach Umfang des IT-Dienstleistungsvertrags ist das Abnahmeprozedere wie auch Teilabnahmen zwischen den Parteien festzulegen. Bei der Abnahme sind die Schweregrade der Mängel sowie die sich daraus ergebenden Pflichten zu definieren. Ebenso ist festzulegen, was bei allfälligen Terminüberschreitungen gelten soll.
Weitere Vertragsbestimmungen im IT-Dienstleistungsvertrag
Je nach Umfang des IT-Dienstleistungsvertrags ist zu bestimmen, wem allfällig aufgrund des IT-Dienstleistungsvertrages geschaffene Werke und Software gehören und wer die entsprechenden Lizenzrechte vergeben kann. In vielen Fällen stellt sich auch die Frage, ob ein Dienstleister die erstellte Software in einem anderen Zusammenhang oder für andere Unternehmen gebrauchen kann.
Je nach Art des IT-Dienstleistungsvertrages gehören selbstverständlich Geheimhaltungsvereinbarungen zum zwingenden Inhalt des Vertrages. Letztendlich sind die Dokumentationspflichten sowie die Preise und Zahlungsmodalitäten zu bestimmen.