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Unterhaltsvertrag: Das sollten Sie beachten

Bei allen Verträgen muss im Rahmen des Abschlusses darauf geachtet werden, dass der Vertrag den Bedürfnissen beider vertragsschliessenden Parteien entspricht.

03.03.2022
Unterhaltsvertrag

Wichtige Punkte

Ein grosser Teil der Unterhaltsverträge wird auf der Grundlage von vorformulierten sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Solche Bedingungen werden bekanntlich durch die Hersteller der entsprechenden Anlagen, die unterhalten werden müssen, wie z.B. Waschmaschinen, Kochherde, Heizungsbrenner und Heizungskessel sowie Heizungsanlagen, Rolltreppen, Aufzugsanlagen usw. vorformuliert, wobei meistens die Formulierung durch die eigenen Juristen sorgfältig studiert wird.

Anmerkung: Es liegt auf der Hand, dass eine Formulierung des Vertrages durch den Unternehmer im Wesentlichen die Interessenlage des Unternehmers berücksichtigt. Es ist daher unabdingbar, dass die vertragsschliessende Gegenpartei – in unserem Falle somit der Liegenschafteneigentümer – vorgängig klärt, wozu er im Rahmen dieses Vertragsschlusses seine Zustimmung erteilt. Zwar ist es in vielen Fällen kaum oder nur mit einem ausserordentlichen Aufwand möglich, die entsprechenden vorformulierten Bestimmungen zu ändern. Es gibt viele Anlagen und Gebäudeteile, die regelmässig unterhalten werden müssen, bei welchen es empfehlenswert ist, von verschiedenen Anbietern Vergleichsofferten einzuholen.

    Einholen von Offerten

    Beim Einholen von Offerten und beim anschliessenden Vergleich der verschiedenen Offerten darf nicht nur auf den Preis geachtet werden:

    • Entweder erstellt der Liegenschafteneigentümer vorgängig ein detailliertes Pflichtenheft und holt aufgrund dieses Pflichtenheftes verschiedene Offerten ein, oder

    • der Eigentümer der zu wartenden Anlage verzichtet auf das Erstellen des Pflichtenheftes und überlässt die Arbeit im Rahmen der Offertstellung dem Unternehmer.

    Achtung: Bei der Ausschreibung ohne Leistungsdefinition ist damit zu rechnen, dass nicht nur erhebliche Unterschiede in den Preisen, sondern wesentliche Unterschiede in den angebotenen Leistungen entstehen werden. Beim entsprechenden Offertvergleich ist es daher unabdingbar, dass die entsprechenden Unterschiede klar herausgearbeitet werden und dass der Eigentümer der Anlage erst aufgrund eines detaillierten Vergleiches die Zustimmung zu einer bestimmten Offerte erklärt. Achten Sie bei Ausschreibungen mit Leistungsbeschrieb darauf, dass Sie wirklich alle Anforderungen offerieren lassen. Vergleichen Sie auch hier die Offerten. Gewiefte Unternehmer prüfen eine Ausschreibung zuerst auf das was nicht gefordert und deshalb nicht anzubieten ist, wogegen faire Anbieter auf diesen Mangel aufmerksam machen und die Position separat ausweisen und mit einem Preis versehen.

    Hinweise zu Unterschieden

    Insbesondere in folgenden Bereichen fallen Unterschiede unter Umständen stark ins Gewicht:

    • Fristen: Es können sich wesentliche Unterschiede dadurch ergeben, dass z.B. die Frist, innerhalb welcher eine Reparatur vorgenommen wird, nicht von allen Anbietern gleich definiert wird. Je nach Bedeutung der Anlage spielt es für den Benutzer eine grosse Rolle, ob der steckengebliebene Aufzug innerhalb von 24 Stunden repariert wird oder ob mit der Reparaturarbeit eine Woche zugewartet werden kann. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Frist, innerhalb welcher eine Instandstellung ausgeführt werden muss, nicht bei sämtlichen Anlagen gleich lang sein soll. Anlagen, die rein der Steigerung des Komforts dienen, können während sehr viel längerer Zeit ausser Betrieb bleiben als Anlagen, die für den Betrieb der Liegenschaft von zentraler Bedeutung sind und bei deren Versagen die normale Benutzbarkeit der Liegenschaft stark eingeschränkt oder verunmöglicht wird. Beim Ausfall einer Heizanlage ist es unabdingbar, dass diese Anlage in der Winterzeit innerhalb von wenigen Stunden repariert wird, ansonst die Mieter zu frieren beginnen und eine normale Benutzung der Liegenschaft nicht mehr möglich ist.
    • Unterschiede in den enthaltenen Leistungen: Gerade bei technischen Anlagen muss unterschieden werden, ob der Wartungsvertrag nur die eigentliche Wartung beinhaltet und sämtliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien zusätzlich bezahlt werden müssen oder ob im Rahmen des Wartungsvertrages sowohl die eigentliche Wartungsarbeit wie auch das Zurverfügungstellen der nötigen Unterhaltsmaterialien und Ersatzteile enthalten sind.
    • Unterschiede in der Berechnung von Überzeit und Arbeiten während der Nacht und am Wochenende: Auch hier können sich bei verschiedenen Offerten wesentliche Unterschiede ergeben. Es liegt auf der Hand, dass bei Anlagen, die innerhalb von wenigen Stunden repariert werden müssen, entscheidend ist, dass die entsprechenden Reparaturen ohne Zusatzkosten auch während der Nacht und am Wochenende erfolgen. Bei anderen Anlagen ist es durchaus sinnvoll, mit der Reparatur bis zum nächsten normalen Arbeitstag zuzuwarten.

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