Stockwerkeigentum: Kauf einer Stockwerkeinheit

Die Vorabklärungen und Entscheidungsfindung sind ähnlich gelagert wie beim Kauf eines Gesamtobjektes. Der Hauptunterschied liegt darin, dass man beim Kauf einer Stockwerkeinheit nicht Eigentümer der ganzen Liegenschaft ist, sondern nur Miteigentümer an einer Liegenschaft. Aus diesen Tatsachen ergeben sich spezifischere Abklärungen.

09.02.2022
Stockwerkeigentum

Vor- und Nachteile von Stockwerkeigentum

Vorteile Stockwerkeigentum

  • Anteil an Grundeigentum
  • Kleinere Kapitalbindung
  • Im Normalfall gute Wertsteigerung im Verhältnis zum Kapitaleinsatz
  • Gute Verkäuflichkeit, da wenig Kapitaleinsatz erforderlich

Nachteile Stockwerkeigentum

  • Miteigentum in einer Miteigentümergemeinschaft
  • Abhängig von Entscheiden der anderen Stockwerkeigentümer
  • Mittragen von Kosten für die allgemeinen Einrichtungen, welche nicht unbedingt Nutzen für den persönlichen Bedarf erbringen
  • Unterordnen in die Bedingungen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft
  • Unkündbare Nachbarn
  • Austritt aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft nur durch Verkauf

Praxis-Tipp: Vor dem Kauf einer Stockwerkeinheit ist eine genau Standortbestimmung vorzunehmen. Die Vor- und Nachteile sind einander gegenüberzustellen. Nur eine sachliche Beurteilung hilft, zu einem gültigen Entscheid zu kommen. Im Zweifelsfalle die persönliche oder Geschäftssituation durch einen neutralen Experten analysieren lassen.

Besonderheiten beim Erwerb von Geschäftsräumlichkeiten

Praxis-Tipp: Insbesondere bei Stockwerkeigentum für geschäftliche Zwecke ist es ratsam, die Standortbestimmung durch eine Drittperson überprüfen zu lassen.

Durch den Kauf einer Stockwerkeinheit begrenzt man sich in seinen räumlichen Verhältnissen. Eine Ausweitung ist nur möglich, wenn ein anderer Eigentümer bereit ist, zu verkaufen oder auszuziehen und zu vermieten.

Fälschlicherweise wird im Geschäftsbereich der Kauf einer Stockwerkeinheit als Übergangslösung betrachtet. Durch diese Lösung kann die Entwicklung des Geschäftes leiden, da zu sehr auf die vorhandenen Rämlichkeiten abgestellt wird. Bauliche Änderungen sind oft unmöglich oder zu aufwendig. Betriebsabläufe sind nicht mehr optimal, und Personal arbeitet in zu engen Räumlichkeiten. Deshalb sollten die räumlichen Ausdehnungsmöglichkeiten in die Standortbestimmung miteinbezogen werden.

Praxis-Tipp: Sind vor dem Kauf noch Zweifel vorhanden, ist es ratsam, einen Juristen beizuziehen, welcher sämtliche Akten nochmals eingehend überprüft.

Innenausbau/Betriebseinrichtungen

Bei Stockwerkeigentum für geschäftliche Zwecke ist genau zu prüfen, wie weit der Innenausbau und eventuelle Betriebseinrichtungen im Kaufpreis eingeschlossen sind.

Abgeklärt sollte auch werden, welche speziellen Betriebseinrichtungen überhaupt eingebaut werden können.

Nachteile

Ein Gewerbebetrieb kann nachteilig sein für eine Stockwerkeigentümergemeinschaft, kann aber auch stark durch Stockwerkeigentümergemeinschaften eingeschränkt werden (Schall, Geruch, Verkehr usw.).

Diese Punkte sind vorgängig genau abzuklären. Offenheit über die Art des Betriebes ist wichtig.

Häufige Probleme beim Stockwerkeigentum

Beim Stockwerkeigentum treten oft folgende Probleme zutage:

  • Misstrauen bei der Wertquotenberechnung
  • Misstrauen beim Reglement und gegenüber dem Ausschuss
  • Misstrauen beim Auslösen von Unterhaltsarbeiten
  • Probleme beim Benützen von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Misstrauen bei den Nebenkostenabrechnungen

Diese Probleme entstehen in den meisten Fällen, weil sich die Käuferschaft zu wenig darüber informiert und weil sie sie fachlich selber nicht beurteilen kann. Erst im Nachhinein zeigen sich dann diese Ungewissheiten.

Praxis-Tipps zum Kauf einer Stockwerkeinheit: 
- Vor dem Kauf eines Stockwerkeigentums in unbekannten Stockwerkeigentümergemeinschaften Auskunft über den Betrieb, das Zusammenleben und die Probleme einholen.
Sie können Ihren Kauf dadurch besser analysieren.
- Einen Kaufvertrag über Stockwerkeigentum sollte erst unterzeichnet werden, wenn wirklich auch alle Unsicherheiten in Bezug auf Betrieb und Zusammenleben in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft geklärt sind.

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