CLP: Die Chancen von CLP in baurechtlichen Streitigkeiten
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Das CLP-Verfahren auch in baurechtlichen Streitigkeiten
Dieses Verfahren - auch CLP-Methode genannt (Collaborative Law and Practice) - bewährte sich zuerst bei familienrechtlichen Streitigkeiten als valable Streitbeilegungsmethode. Bisher hat es im Bauwesen in der Schweiz noch kaum Anwendung gefunden. Welche Chancen bietet aber dieses Verfahren in baurechtlichen Streitigkeiten?
Nach einem kurzen Einblick in die Funktionsweise des CLP-Verfahrens wollen die Autorinnen aufgrund von verschiedenen Schwachpunkten des «klassischen Bauprozesses» prüfen, wo genau und auf welche Weise das CLP-Verfahren für die Parteien Chancen im Hinblick auf eine optimalere Streitbeilegung bieten könnte. Die Betrachtung richtet sich dabei sowohl auf den zivil- als auch auf den öffentlich-rechtlichen Bauprozess im Wissen darum, dass die Problemstellungen nur teilweise deckungsgleich sind und im öffentlich-rechtlichen Bauprozess Verhandlungslösungen ohnehin Grenzen gesetzt sind.
Ein kurzer Beschrieb des CLP-Verfahrens
Das CLP-Verfahren ist, wie die Mediation auch, eine interessenbasierte, strukturierte Verhandlungsmethode. Im Gegensatz zur Mediation wird die Verhandlung aber nicht durch einen neutralen Dritten geleitet, sondern vielmehr leiten die in der CLP-Methode ausgebildeten Anwälte der Konfliktparteien in Kooperation das Verfahren. Dabei verpflichten sich die Parteien zu Beginn in einer Vereinbarung dazu, ihren Konflikt einvernehmlich beilegen zu wollen und auf ein gerichtliches Vorgehen zu verzichten. Die unterstützenden Anwältinnen müssen ihr Mandat niederlegen, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Eine weitere Vertretung ihrer Mandantschaft vor Gericht ist ausgeschlossen. Für die Verhandlungen verpflichten sich die Parteien zu einem offenen und fairen Verhalten. Informationen, welche für das Verhandlungsergebnis von Bedeutung sind, werden offengelegt. Mögliche Fehler oder Versehen der Gegenseite, welche zu einem Rechtsverlust führen könnten (z.B. Verjährungsfristen), werden aktiv angesprochen und nicht (taktisch) ausgenutzt. Hält sich eine der Parteien nicht an die vereinbarten Verhandlungsgrundsätze muss das CLP-Verfahren abgebrochen werden. Im Rahmen des CLP-Verfahrens erhaltene Informationen dürfen gerichtlich nicht verwendet werden.
Die eigentlichen Verhandlungen werden immer in Gegenwart der Parteien zusammen mit ihrer anwaltlichen Vertretung geführt (sogenannte 4-er Gespräche). Diese Gespräche werden jeweils von den CLP-Anwälten vorbereitet, sowohl mit ihrer eigenen Mandantschaft wie auch mit der Rechtsvertretung der anderen Partei. Für Fachfragen können gemeinsame Expertinnen beigezogen werden, die ihrerseits CLP-Fachpersonen sind und sich zu einem unparteilichen Verhalten verpflichten, um die gemeinsame Lösungsfindung zu unterstützen. CLP-Anwälte zusammen mit den Fachexpertinnen bilden das CLP-Team.
Das CLP-Verfahren im Vergleich zum «klassischen» Gerichtsverfahren
- Lösungsspektren
Gerichte können in der Regel nur zusprechen, was im jeweiligen Rechtsrahmen möglich ist und beantragt wurde. Dadurch wird die Position der einen Partei bestätigt, nicht aber unbedingt ihr Interesse befriedigt. Was die obsiegende Partei gewinnt, verliert zudem zwangsläufig die andere. Kreativere Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen und Interessen beider Seiten Rechnung tragen, sind einem Gerichtsurteil sehr begrenzt zugänglich.
Das CLP-Verfahren dagegen richtet sich an den Interessen der Parteien aus. Die anwaltschaftliche Vertretung ist dafür verantwortlich, dass diese ins Verfahren eingebracht und bei der Verhandlungslösung berücksichtigt werden. Die direkten 4-er Gespräche sorgen dafür, dass die Parteien ihre Interessen auch unmittelbar selber einbringen können und sie auch von der anderen Partei ungefiltert hören, was diese grundsätzlich bewegt.
Beispiele:
- So kann es im Interesse eines Nachbarn liegen, seinem neuen Nachbarn ein Näherbaurecht einzuräumen, wenn dieser dafür auf ein zusätzliches (baurechtlich zulässiges) Stockwerk verzichtet.
- Ein Bauunternehmen zieht aufgrund der beschränkten Arbeitskapazitäten evtl. eine Minderungsforderung vor, statt Nachbesserung leisten zu müssen oder umgekehrt.
- Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft kann sich vielleicht auf einen Lifteinbau einigen, wenn dafür die bisher ablehnenden Mitglieder einer energetischen Sanierung zustimmen, für die ohne ihre Zustimmung das notwendige Quorum gefehlt hätte.
- Eine Eigentümerschaft kann die Unterschutzstellung ihres Hauses akzeptieren, wenn die Denkmalschutzbehörde ihr dafür den Spielraum belässt, auf der Rückseite einen untergeordneten Anbau zu realisieren.
Solche Lösungsoptionen, die sich an den individuellen Bedürfnissen und Interessen (und nicht an den rechtlichen Positionen) der Parteien ausrichten, bieten sich im Rahmen eines CLP-Verfahrens. Ein Gericht kann solche Lösungen nicht anordnen. Darin liegt ein entscheidender Vorteil von alternativen Konfliktlösungsmethoden per se. Das CLP-Verfahren sichert durch die anwaltliche Vertretung, dass diese Lösungen im Rahmen des Rechts getroffen werden.
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- Verfahrensdauer
Gerichtsverfahren dauern in der Regel lange, wobei die Prozessdauer durch die Parteien nur bedingt beeinflussbar ist. Zivilrechtsprozesse ziehen sich generell noch länger als öffentlich-rechtliche Prozesse hin. Auch bei Letzteren können aber gut und gerne drei bis vier Jahre ins Land gehen, wenn der Instanzenweg ausgeschöpft oder die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an untere Instanzen zurückgewiesen wird.
Im CLP-Verfahren haben die Parteien die Dauer des Verfahrens selbst in der Hand. Finden sie eine gemeinsame Lösung ihres Konflikts, kommen sie mit diesem Verfahren wesentlich schneller, im besten Fall innert einiger Wochen oder Monate ans Ziel. Dabei ist es wichtig, dass die Parteien selbst eine einvernehmliche Lösung wirklich wollen und bereit sind, hierfür selber Zeit und Energie zu investieren, anstatt den Konflikt an ihre Anwältinnen zu delegieren bzw. einem Gericht den Entscheid zu überlassen.
In Bausachen spielt der Zeitfaktor nicht selten eine entscheidende Rolle. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Natur. Eine Baute, z.B. die Erweiterung eines Spitals, wird auf einen bestimmten Zeitpunkt hin dringend benötigt. Finanzierungen müssen sichergestellt sein. Während einer langen Verfahrensdauer können Veränderungen der Rechtslage oder der Nutzerbedürfnisse Projektanpassungen nötig machen, die ein Projekt wieder auf Feld eins setzen. Nicht selten führt dies auch zur Projektaufgabe. Oder nachbarliche Beziehungen werden über Jahre belastet, weil eine Stockwerkeigentümergemeinschaft bis vor Bundesgericht über die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen streitet. (Zeit-)effiziente Konfliktlösungsmethoden sind daher im Baubereich von hohem Interesse.
- Kosten
Je nach Prozessausgang, sind neben den Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung auch die Gerichtskosten und eine Parteientschädigung an die Gegenseite zu tragen. In zivilrechtlichen Streitigkeiten mit hohen Streitwerten können diese Kosten prohibitiv wirken, insbesondere auch wegen den Kostenvorschusspflichten. Zudem hat eine Partei die Kostenentwicklung nicht in der Hand, da bei Obsiegen in einer ersten Instanz ein Weiterzug an eine nächste Instanz nicht verhindert werden kann.
Im CLP-Verfahren fallen ebenfalls Kosten an. Neben der eigenen anwaltlichen Vertretung sind gegebenenfalls Kosten von beigezogenen Expertinnen zu tragen. Hingegen entfallen Gerichtskosten. Die Kosten bleiben zudem insofern kalkulierbar, als nicht je nach Ausgang noch Kosten der anderen Partei getragen werden müssen. Schliesslich trägt die kürzere Verfahrensdauer zu einer erheblichen Reduktion der Anwaltskosten bei.
- Beweislast
Um die eigene Rechtsposition durchzusetzen, müssen dem Gericht entsprechende Beweise vorgelegt werden. Insbesondere in zivilrechtlichen Bauprozessen stellen die strengen Anforderungen an die Beweiserbringung eine grosse Herausforderung dar. Im Bemühen, den Beweis möglichst voll zu erbringen, werden i.d.R. mehrere hundert Seiten lange Rechtsschriften verfasst, ordnerweise Belege gesammelt und Gutachten eingeholt. Trotz all dieser Bemühungen bleibt der Ausgang des Beweisverfahrens oft ungewiss, nicht zuletzt, weil es im realen Leben oft kaum möglich ist, einen lückenlosen Beweis für eine Behauptung zu erbringen.
Im CLP-Verfahren verpflichten sich die Parteien hingegen dazu, alle für die Lösungsfindung relevanten Tatsachen offen zu legen. Es werden keine Informationen zurückgehalten, die für die Lösung des Konflikts von Bedeutung sind. Das ist eine grosse Chance, allerdings auch eine grosse Herausforderung des CLP-Verfahrens für baurechtliche Streitigkeiten. So ist sicherlich der Umfang dieser Offenlegungspflicht genau zu prüfen bzw. vorgängig zu bestimmen. Im Allgemeinen fällt es grundsätzlich schwer, Informationen preiszugeben, mit denen man sich allenfalls selbst belastet, z.B. dass der Bodenleger von sich aus zugibt, dass die Platten verlegt wurden, bevor der Unterbau richtig ausgetrocknet war?
Möglich ist im beschriebenen Beispiel, dass die Bauleitung den Plattenleger mündlich zu diesem Vorgehen angewiesen hat, weil die Bauherrschaft ihrerseits auf einen raschen Bauabschluss gedrängt und die (ebenfalls) mündliche Abmahnung der Bauleitung in den Wind geschlagen hat. Statt sich hier auf endlose Beweisketten einzulassen, deren Ergebnis kaum abzuschätzen ist, kann es durchaus für alle Beteiligten Sinn machen, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Neben der Ersparnis an Zeit und Ressourcen für das Verfahren, kann dies aufgrund der interessenbasierten Vorgehensweise auch zu Verhandlungsergebnissen führen, die vor Gericht gar nicht hätten erzielt werden können (siehe oben Verfahrensspektren).
Hier gilt es sicher, zu Beginn des Verfahrens die eigene Klientschaft sehr sorgfältig zu beraten, ob über das Ganze gesehen mit einer interessenbasierten Verhandlungslösung ein besseres Resultat erzielt werden kann als mit einem Gerichtsverfahren.
- Informationsfluss und Fachwissen
Im zivilrechtlichen Bauprozess sind die Ursachen z.B. für einen Mangel meist nicht einfach zu bestimmen. So ist auch im oben erwähnten Beispiel der zu früh verlegten Bodenplatten vielleicht gar nicht eindeutig, dass dies der Grund für die später gesprungenen Platten war. Vielleicht hatten auch die Platten einen Materialfehler oder dieselben wurden beschädigt, weil sich das Haus infolge einer Setzung nachträglich senkte, die auf einer ungenügenden Fundation beruht. Auch in öffentlich-rechtlichen Bauprozessen ist regelmässig zusätzliches Fachwissen erforderlich, welches den Beizug von Expertinnen erfordert, sei es für Fragen der Lärmbelastung, der Schutzwürdigkeit eines Objekts, der Hochwassergefährdung, der Interpolation eines Terrains oder der Einschätzung des künftigen Verkehrsaufkommens, um nur einige Beispiele zu nennen.
Im CLP-Verfahren können Fachpersonen beigezogen werden, die gemeinsam mit den Anwältinnen ein interdisziplinäres Team bilden. Im Gegensatz zu den parteiischen Anwältinnen sind die Fachpersonen neutral. Sie verpflichten sich genauso wie die anwaltlichen Vertretungen auf die gemeinsamen Verfahrensgrundsätze, welche der einvernehmlichen Konfliktlösung dienen. Sie können auch mit eigenen Vorschlägen und Ideen zur Lösungsfindung beitragen.
Darin liegt eine erhebliche Chance des CLP-Verfahrens für den Bauprozess. Die Erkenntnisse der gemeinsam bestimmten Fachperson können eher akzeptiert werden, weil sie nicht in erster Linie dazu dienen, die Position der einen oder anderen Partei (womöglich unter Unterschlagung möglicher Gegenargumente) zu untermauern, sondern dazu, das für die Beantwortung der sich stellenden sachlichen Fragen notwendige Fachwissen bereit zu stellen. Dabei liefert die Fachperson ihre Ergebnisse nicht einfach ab, sondern sie erläutert diese mündlich an einer gemeinsamen Sitzung. Sie steht den Parteien als Mitglied des CLP-Fachteams für Fragen zur Verfügung, kann auch offen auf Punkte hinweisen, die sich nicht eindeutig klären liessen und daher einen Interpretationsspielraum offen lassen. Das Fachwissen wird damit zur Ressource für die gemeinsame Lösungsfindung und nicht zur «Waffe» der einen oder anderen Partei. Die mühsame und für die Interessen der Parteien kaum förderliche Aufgabe der Widerlegung eingebrachter Parteigutachten – möglicherweise durch ein Gegengutachten – kann sowohl mit Blick auf die Zeit als auch auf die Kosten eingespart werden. Die Parteien können sich auch darauf verständigen, ein Schiedsgutachten einzuholen, um für die Lösungsfindung wichtige Fachfragen zu klären.
Allerdings können dieses Fachwissen und weitere Informationen bei einem späteren Scheitern der CLP-Verhandlungen für die eine oder andere Partei nachteilig sein, indem für ein später angestrengtes Gerichtsverfahren Fakten bekannt sind, die der anderen Partei ansonsten nicht bekannt geworden wären. Auch im Hinblick darauf, sollte die Eignung des CLP-Verfahrens für die vorliegende Streitigkeit vorgängig geprüft und der Umgang mit solchem Wissen im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen vorgängig präzis geregelt werden.
- Anspruchsvolle Rechtsfragen
In baurechtlichen Prozessen stellen sich regelmässig anspruchsvolle Rechtsfragen, die sich zudem vorab oft kaum eindeutig beantworten lassen. Gründe hierfür können u.a. eine unklare oder sehr komplexe Sachverhaltslage sein (z.B. wer die Mehrkosten einer Bauablaufstörung zu tragen hat), eine kasuistische Rechtsprechung, deren Ergebnis für den Einzelfall schwer vorherzusehen ist (z.B. bei der Auslegung von Dienstbarkeiten) oder ein erheblicher Ermessensspielraum der entscheidenden Behörden (z.B. bei der Interessenabwägung im Rahmen einer Unterschutzstellung), um nur einige zu nennen.
Vorteil des CLP-Verfahrens ist vorab, dass die Parteien anwaltlich vertreten sind. Die Aufgabe der Vertretung ist es mitunter, die Rechtslage sorgfältig einzuschätzen und ihre Mandantschaft hierüber aufzuklären. Die Parteien wissen damit über den rechtlichen Rahmen und die möglichen Unsicherheiten ihrer eigenen Lage, sowie allfälliger Lösungsschranken im gerichtlichen Verfahren Bescheid. So kann es z.B. für eine Mandantschaft aus anderen Gründen (z.B. Erhaltung oder Wiederherstellung einer friedlichen Nachbarschaft) zielführender sein, einer Verhandlungslösung zuzustimmen (z.B. Durchführung und Kostenverteilung von Erneuerungsmassnahmen im Stockwerkeigentum), als die unter Umständen gute Rechtsposition (Nichterreichen des notwendigen Quorums für die fraglichen Erneuerungsarbeiten) in einem zermürbenden, langwierigen Rechtsstreit durchzusetzen.
Durch die anwaltliche Vertretung und den allfälligen Beizug weiterer Fachpersonen wird zudem ein mögliches Machtgefälle zwischen den Parteien ausgeglichen. Ein solches kann sich auch in Bauprozessen ergeben, z.B. zwischen einer fach- und auch rechtskundigen Bauunternehmung und einem privaten Hauskäufer oder zwischen einem professionellen Immobilienentwickler und einer nicht (planungs-)fachkundigen Nachbarschaft.
- Beziehungsebene
Ein verlorener Prozess ist in jedem Fall ein Verlust für die unterliegende Partei, ist aber auch nicht unbedingt (nur) ein Gewinn für die obsiegende Partei. Neben dem Verlust von Zeit, Geld und Nerven für beide Parteien ist fast sicher auch die Beziehung zur anderen bzw. eben der «Gegenpartei» mehr oder weniger belastet oder gar zerstört.
In vielen Baurechtsfällen haben die Parteien indes auch nach einem Prozess weiterhin miteinander zu tun. So bleiben sie z.B. Nachbarn oder Miteigentümer derselben Stockwerkeigentumsliegenschaft, sind aber nach einem ausgefochtenen Prozess nicht mehr in der Lage, miteinander zu sprechen. Auch in rein professionellen Verhältnissen gibt es langfristige Geschäftsbeziehungen, deren Verlust nach einem Prozess nicht einfach weggesteckt werden kann. Streitigkeiten werden zudem über die Dauer mehrjähriger Bauvorhaben virulent. Schliesslich zeigen die Erfahrungen in der kleinräumigen Schweiz, dass man wiederholt miteinander zu tun hat; ein schlechter Ruf kann dann durchaus auch das Geschäft beeinträchtigen.
Alternative Konfliktlösungsmethoden schonen in der Regel die sozialen Geflechte, indem die Parteien kooperativ eine gemeinsame Lösung suchen, anstatt konfrontativ einen vorab schlecht einschätzbaren Entscheid anzustreben. Sollen Beziehungen längerfristig funktionieren, sind solche Methoden einer gerichtlichen Auseinandersetzung in jedem Fall vorzuziehen.
- Schlussfolgerung
Obwohl die Einordnung diverser «Verfahrensklippen» in ein CLP-Verfahren noch einer vertieften Betrachtung bedürfen, was diesen Rahmen aber sprengen würde, kommen die Autorinnen zum Schluss, dass das CLP-Verfahren im konkreten Fall eine lohnenswerte Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren bieten könnte.