Balkonkraftwerk: Was beim Einbau in der Schweiz gilt

Die Idee ist so einfach wie genial: Mit einem Balkonkraftwerk können auch Mieter oder Wohnungseigentümer einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die steckerfertigen Photovoltaiksysteme bis 600 Watt sind unkompliziert zu montieren, vergleichsweise günstig – und erfreuen sich in der Schweiz wachsender Beliebtheit. Doch trotz der niederschwelligen Technik gilt: Wer ein Balkonkraftwerk für autarke Energieversorgung installieren möchte, muss einige rechtliche Vorgaben beachten.

27.03.2025
Balkonkraftwerk

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke in der Schweiz

Grundsätzlich ist der Betrieb von Plug-and-Play-Solaranlagen in der Schweiz legal, sofern die Leistung des Wechselrichters 600 Watt nicht übersteigt. Diese Grenze ergibt sich aus sicherheitstechnischen Überlegungen und wird vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) überwacht. Eine Genehmigungspflicht besteht für solche Kleinanlagen nicht – wohl aber eine Meldepflicht beim lokalen Netzbetreiber.

Wer in einem Mietverhältnis lebt oder in einer Liegenschaft mit Stockwerkeigentum, sollte darüber hinaus Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümerversammlung halten. Besonders wenn das Balkonkraftwerk sichtbar an der Fassade angebracht wird, können ortsabhängige Bauvorschriften zur Anwendung kommen.

Technische Vorschriften und Anforderungen

Die in der Schweiz zugelassenen Balkonkraftwerke müssen über eine Konformitätserklärung verfügen. Diese bescheinigt, dass alle Komponenten den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Zusätzlich ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) verpflichtend – entweder in Form einer speziellen Schutzsteckdose oder als Bestandteil eines geeigneten Anschlusskabels.

Auch wenn die eigentliche Stromerzeugung überschaubar bleibt, können bis zu 600 kWh jährlich erzielt werden – genug, um z. B. einen Kühlschrank, WLAN-Router, Lichtquellen oder ein Home-Office-Setup teilweise zu versorgen. Wichtig sind allerdings die richtige Ausrichtung und eine solide, sturmsichere Befestigung der Module. Viele Gemeinden schreiben zudem vor, dass die Montage keine baulichen Veränderungen am Gebäude verursachen darf.

Wo darf ein Balkonkraftwerk montiert werden?

Ob Balkon, Garten, Garagendach oder Fassade – die Wahl des Standorts ist flexibel, solange die Sicherheit gewährleistet ist und die Montage den örtlichen Bauvorschriften entspricht. Besonders wichtig ist dabei, dass das Balkonkraftwerk ohne Eingriff in die Gebäudesubstanz installiert wird – etwa durch Klemmsysteme oder wetterfeste Spanngurte.

Übrigens: Die Leistungslimitierung bezieht sich auf die AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters. Theoretisch können also auch zwei 400-Watt-Module betrieben werden, solange der Wechselrichter auf 600 Watt gedrosselt ist. Wichtig ist jedoch, dass dieser Umstand im Anmeldeformular klar dokumentiert wird.

Anmeldung und Einspeisung – was zu tun ist

Auch wenn keine Bewilligung erforderlich ist, muss das Balkonkraftwerk beim lokalen Energieversorger angemeldet werden. Dazu reicht meist ein Onlineformular, in dem Angaben zur Anlage, zum Standort und zur Verbrauchsstelle eingetragen werden. Hinzu kommt der Upload der Konformitätserklärung.

Was den eingespeisten Strom betrifft: Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, überschüssigen Solarstrom abzunehmen und zu vergüten (gemäss Energiegesetz Art. 15 sowie Energieverordnung Art. 11 und 12). In der Praxis ist die Vergütung bei Balkonkraftwerken oft gering – wirtschaftlich lohnt sich vor allem der Eigenverbrauch.

Balkonkraftwerk und Baurecht – ein Fall für die Praxis

Ein Blick auf Erfahrungsberichte zeigt: In den meisten Fällen lassen sich Balkonkraftwerke problemlos installieren – mit Zustimmung der Eigentümerschaft und rechtzeitigem Einholen aller nötigen Informationen. 

Probleme entstehen vor allem dann, wenn leistungsstärkere Systeme (>600 W) verbaut oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen. Solche Vorhaben benötigen in der Schweiz eine Installationsbewilligung durch Fachpersonal (gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV).

In Einzelfällen kann auch eine Baubewilligung erforderlich sein – etwa in Ortskernen, bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonderen Fassadengestaltungen. Hier empfiehlt sich die frühzeitige Abklärung mit der Gemeinde.

Fazit: Nachhaltig, praktikabel – aber gut informiert

Ein Balkonkraftwerk ist eine sinnvolle Investition für alle, die ihre Stromkosten senken und ein Stück unabhängiger von externen Energiequellen werden möchten. Die gesetzlichen Hürden sind überschaubar, der baurechtliche Rahmen in der Schweiz klar definiert. Wer sauber dokumentiert, auf geprüfte Technik setzt und den Dialog mit Netzbetreiber und Vermieter nicht scheut, kann die Vorteile einer eigenen Mini-PV-Anlage unbürokratisch nutzen.

Die Nachfrage nach solchen Anlagen wächst – ebenso wie die Zahl der Anbieter und praktischen Lösungen für unterschiedliche Wohnsituationen. Damit bleibt das Balkonkraftwerk ein spannendes Werkzeug für mehr Energieautonomie im Alltag.

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