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So gehen beim Sicherungsinventar keine Vermögenswerte vergessen
Das Inventar ist eine Sicherungsmassregel im Erbrecht und hält als Dokument urkundlich den tatsächlichen Bestand der Erbschaft fest, indem die bekannten Aktiven und Passiven aufgelistet werden, ohne dass jedoch ein Rechnungsruf erfolgen würde. Jeder Erbe kann die Erbschaft innerhalb einer Frist nach Besichtigung des Inventars ausschlagen. Somit ist es wichtig, dass dieses möglich vollständig ist, damit sich Erben ein wahrheitsgetreues Bild der Vermögenslage machen können.
Ihr Nutzen
- Sie verfügen über eine sehr detaillierte Inventarliste.
- Sie vergessen bei der Zusammenstellung Ihres Sicherungsinventars keine wichtigen Vermögenswerte.
- Sie sparen Zeit, dank sofort einsetzbarer Mustervorlage.