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- Datenverarbeitungsverzeichnis nach DSGVO
So erstellen Sie ein Datenverarbeitungsverzeichnis nach DSGVO
Diese Wegleitung dient als Hilfe zur Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten von persönlichen Daten im Zuständigkeitsbereich eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters. Jeder Verantwortliche und Auftragsverarbeiter hat die Pflicht, mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten. Daher müssen die Verzeichnisse der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zwecks Kontrolle zur Verfügung gestellt werden. Die Verzeichnisse sind schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 30 Abs. 3 DS-GVO).
Ihr Nutzen
- Dank dieser Vorlage erfahren Sie schnell, wie Sie Ihre gespeicherten Personendaten dokumentieren sollten, damit die DSGVO in Bezug auf das Datenverarbeitungsverzeichnisses eingehalten werden.
- Sie sparen viel Zeit bei der Erstellung Ihres Verzeichnisses dank konkreten Beispielen und Erläuterungen und können sich wieder voll und ganz auf Ihre Hauptaufgaben fokussieren.
- Sie erhalten einen Überblick über die gespeicherten Personendaten und können bei Anfragen schnell reagieren.
- Sie können die Vorlage rasch individualisieren dank Word-Format.