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Sichern Sie das Erbringen einer Dienstleistung vertraglich ab
Mittels Dienstleistungsvertrag wird das Erbringen einer Dienstleistung vertraglich abgesichert. Der Dienstberechtigte ist Gläubiger und der Dienstverpflichtete ist Schuldner der Dienstleistung. Mittels Dienstleistungsvertrag kann z.B. das Know-how der einen Vertragspartei in das Unternehmen der anderen eingebracht werden.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten eine leicht individualisierbare, umfangreiche Vorlage für das Verfassen eines Dienstleistungsvertrages.
- Sie regeln in diesem Dienstleistungsvertrag den Vertragsgegenstand (z.B. das Know-how) und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
- Sie verfügen über eine Mustervorlage, welche Ihnen für verschiedene Vertragspunkte verschiedene Varianten liefert. Aus diesen wählen Sie die passende Variante aus und erstellen so Ihren individualisierten Dienstleistungsvertrag.