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So regeln Sie alle wichtigen Bestandteile eines Werkvertrages
Der Werkvertrag wird in Art. 363 ff. OR geregelt. Typische Bestandteile sind die Verpflichtung des Unternehmers einen gewissen Erfolg herbeizuführen (materielles/immaterielles Werk erstellen) und die Entrichtung einer entsprechenden Vergütung durch den Besteller. Wichtig ist insbesondere die Abgrenzung zum Kaufvertrag, zum Auftrag und zum Arbeitsvertrag. Als Kriterium dafür wird insbesondere geprüft, ob ein Erfolg geschuldet ist oder lediglich ein Tätigwerden.
Ihr Nutzen
- Sie regeln rechtssicher alle wichtigen Bestandteile eines Werkvertrages.
- Sie legen vertraglich wasserdicht die Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien fest.
- Sie verfügen über eine bestellerfreundliche und über eine unternehmerfreundliche Version des Werkvertrages.
- Sie erhalten Wissenswertes zum Werkvertrag und zur Anwendung der entsprechenden Mustervorlage.
Dieses Download-Paket beinhaltet folgende sofort einsetzbare Mustervorlagen:
- Werkvertrag bestellerfreundlich (15 Seiten)
- Werkvertrag unternehmerfreundlich (11 Seiten)