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Das sind die Elemente des echten Freelancingvertrages
Von (echtem) Freelancing spricht man dann, wenn ein Unternehmen eine selbständig erwerbstätige Einzelperson mit der Ausführung eines Teils eines Projekts betraut, das dieser im Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis für das Unternehmen durchführt. Solche Freelancer nennt man gerne auch umgangssprachlich "Externe".
Ihr Nutzen
- Sie verfügen über eine professionelle Vorlage beim Beizug von Externen für interne Projekte.
- Sie schliessen keinen Arbeitsvertrag ab, bei dem Sie die Sozialleistungen entrichten müssen.
- Sie regeln Elemente wie Geheimhaltung und Konkurrenzverbot ähnlich wie beim Arbeitsvertrag.
- Sie vereinbaren vertraglich wasserdicht die erwartete Leistung und Honorierung.
- Sie sorgen dafür, dass die Verwertungs- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen auf Ihre Unternehmung übertragen werden.