So erstellen Sie einen rechtssicheren Architekturvertrag
Der Architekturvertrag ist gesetzlich an keine Form gebunden. Es besteht grundsätzlich Formfreiheit. Sinnvoll und empfehlenswert ist es jedoch, jeden Architekturvertrag schriftlich auszuformulieren. Ein Architekturvertrag kann auch ohne SIA-Grundlage abgeschlossen werden. Er folgt diesfalls alleine den Regelungen des Obligationenrechts. Die SIA-Ordnung 102 erlangt nur Geltung, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Profitieren Sie von dieser Mustervorlage und erstellen Sie einen rechtssicheren Architekturvertrag in Rekordzeit.
Ihr Nutzen
- Sie schliessen effizient rechtssichere Architekturverträge ab.
- Sie regeln die Leistung des Architekten und die Vergütung vertraglich korrekt.
- Sie vereinbaren vertraglich wasserdicht Termine und Fristen sowie Gewährleistung und Versicherung.
- Sie vergessen garantiert keinen wichtigen Punkt.