Mitarbeitende wünschen öfter einen längeren Unterbruch von der Arbeit, ohne gleich die Arbeitsstelle kündigen zu müssen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine längere Reise geplant wird, oder zu Studienzwecken im In- oder Ausland. Möglich ist auch, dass sich ein Anspruch aus dem Arbeitsvertrag ergibt; Arbeitgebende gewähren nicht selten ein unbezahlter Urlaub bei längerer Anstellung. Ziel ist es immer, dass Arbeitnehmende nach dem unbezahlten Urlaub die Arbeit im gewohnten Umfang wieder aufnehmen. Der unbezahlte Urlaub hat Konsequenzen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Einige dieser Aspekte werden nachfolgend erläutert (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).