Psychosoziale Risiken: Jenseits der Belastungsgrenze
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Stress ist eine natürliche physiologische Reaktion auf äussere Reize und Anforderungen. Stress ist somit auch nicht per se problematisch oder krank machend. Ist es jedoch so, dass äussere Belastungen über lange Zeit die eigenen Ressourcen überschreiten und ein persönlich bedeutsames, mit negativen Gefühlen verbundenes Ungleichgewicht zwischen den Anforderungen und den persönlichen Handlungsmöglichkeiten entsteht, kann Stress die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit gefährden. Dabei unterscheidet sich die persönliche Belastbarkeitsgrenze stark, je nach genetischer Prädisposition, eigener Lebenserfahrung, sozialer Unterstützung und persönlichem Lebensstil (Fitness, Erholung etc.).
Lange Arbeitstage, Zeit- und Termindruck, Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit. Wer kennt das heute nicht? Liegt es an der zu tiefen Belastungsgrenze der Mitarbeitenden, dass immer mehr über Stress geklagt? Wahrscheinlich nicht, vielmehr sind die Ursachen im Bereich der Belastungen zu suchen. So zeigen Schweizer Studien (Grebner sowie Strub und Schär-Moser) folgende Anteile der Befragten, welche psychosoziale Belastungen bei der Arbeit erleben:
Das Bundesamt für Statistik zeigte in einer publizierten Studie (2010), dass Arbeitnehmende, die während ihrer Arbeit physischen oder psychosozialen Risiken ausgesetzt sind, doppelt so häufig angeben, dass ihr Gesundheitszustand schlecht ist oder dass sie an psychischen Beschwerden leiden.
Führungskräfte sind von der Problematik besonders betroffen. Einerseits sind sie häufig grossen Belastungen ausgesetzt und können dadurch selbst zu Betroffenen werden. Andererseits beurteilten in einer grossen Studie 81 Prozent der Führungskräfte das Thema als für ihre Führungsarbeit relevant. Sei es, die Arbeit geeignet zu organisieren, Mitarbeitende mit Problemen frühzeitig zu erkennen oder diese zu unterstützen – all dies sind zentrale Führungsaufgeben mit einem grossen Einfl uss auf die psychosozialen Risiken.
Gesetzliche Vorschriften
Führungskräfte kümmern sich jedoch nicht nur aus betrieblichen Gründen um das Thema, gemäss OR und Arbeitsgesetz tragen sie Verantwortung für die Gesundheit und die persönliche Integrität der Mitarbeitenden:
Der Arbeitgeber hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann. (Auszug OR, Artikel 328)
Die allgemein gehaltenen Forderungen des Obligationenrechts und des Arbeitsgesetzes zum Schutz der Mitarbeitenden lassen sich in der Praxis konkretisieren und in zwei Hauptbereiche herunterbrechen.
1. Schutz der persönlichen Integrität
Der Arbeitgeber hat die Mitarbeitenden und die Vorgesetzten mittels geeigneter Massnahmen vor sexuellen Belästigungen, Mobbing, angedrohter oder ausgeführter psychischer oder physischer Gewalt oder diskriminierenden Verhaltensweisen zu schützen. Dieser Schutz umfasst die Verpfl ichtung, entsprechende schriftliche Regelungen mit dem Gebot einer Nulltoleranz aufzustellen, alle Führungskräfte und Mitarbeitenden in geeigneter Form zu schulen und die Regelungen umzusetzen. Für betroffene Mitarbeitende ist zudem ein Zugang zu einer vertraulichen Ansprechstelle zu schaffen, bei der der Betroffene anonym zur Situation und zu möglichen Schritten beraten wird.
2. Schutz vor psychischen Fehlbeanspruchungen
Der Arbeitgeber hat die Arbeit geeignet zu organisieren, sodass übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchungen vermieden werden. Dazu kann die im Rahmen der EKAS 6508 geforderte Gefährdungsermittlung auf das Thema der psychischen Belastungen ausgedehnt werden. In Bereichen mit besonderen Risiken sind geeignete Arbeitsgestaltungsmassnahmen zu treffen. Sinnvollerweise geschieht dies im Rahmen eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
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Präventionsmassnahmen im Betrieb
Geht man vom eingangs beschriebenen Modell eines Gleichgewichts zwischen den Belastungen und den persönlichen Ressourcen zur Erhaltung der Gesundheit aus, so ist der Arbeitgeber gefordert, mittels geeigneter Präventionsmassnahmen die Anforderungsseite zu optimieren und die persönlichen Handlungsmöglichkeiten zu fördern.
Hinschauen und Handeln ist die Devise:
1. Nehmen Sie Anzeichen nicht auf die leichte Schulter. Weder bei sich selbst noch bei Kolleginnen und Kollegen, die darüber sprechen. Es ist wichtig, dass Sie darüber mit anderen reden und diese Anzeichen nicht als normale Folge der Arbeitsbelastung ansehen. Reagieren Sie, wenn Sie folgende Symptome bei sich selbst oder bei Kolleginnen und Kollegen bemerken:
- Konzentrationsschwäche
- nachlassende Motivation
- Schlafstörungen
- Depression
2. Finden Sie keine Lösung und haben Sie niemanden, dem Sie Ihre Seele anvertrauen können oder wollen, sollten Sie Ihre Situation einem Arzt oder einer anderer Fachperson schildern. Dort werden Sie Hilfe und Unterstützung finden.
3. Wenn Sie vor lauter Arbeit nicht mehr durchblicken: Zeitmanagement-Techniken helfen, Pläne zu machen und Prioritäten zu setzen, Stressworkshops können helfen, dem Perfektionismus zu entfliehen.
4. Lernen Sie, stressverschärfende gedankliche Muster («Ich muss immer alles perfekt machen », «Ich muss alles unter Kontrolle haben») zu erkennen und Strategien zu entwickeln, diesen entgegenzusteuern: akzeptieren lernen, dass aufgrund der Auslastung nicht alles erledigt werden kann; sich nach einer hektischen Situation an einen stillen Ort zurückziehen und das Erlebte reflektieren.
5. Leben Sie gesund: ausgewogene Ernährung, viel Bewegung, Freunde, die einem guttun.
Die Arbeitnehmenden sind ihrerseits aufgefordert, ihre Ressourcen zu erhalten, indem sie einen gesunden Lebensstil führen. Sinnvoll ist es auch, die eigene Situation wiederkehrend zu refl ektieren. Sollte dabei die Arbeitssituation als belastend empfunden werden oder sollten Anzeichen für ein negatives Befi nden festgestellt werden, so sind diese Anzeichen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es ist wichtig, darüber mit anderen zu reden und Lösungen zu suchen oder gegebenenfalls Hilfe einer Fachperson oder eines Arztes zu beanspruchen.
Prävention, die etwas bewirkt, benötigt Strukturen und Ressourcen und einen ausreichenden Zeithorizont. Grosse Betriebe haben häufi g die notwendigen Ressourcen und Strukturen, um das Thema anzugehen und die Führungskräfte zu unterstützen. Anders sieht es in der Mehrzahl der kleinen und mittleren Betriebe aus. Hier kann es sinnvoll sein, sich zusammenzuschlies sen oder Fachwissen beizuziehen. Konsultieren Sie dazu die Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (EKAS) ihres Arbeitgeberverbands.
AEH bietet für interessierte Unternehmungen eine Kampagne, welche es den Betrieben ermöglicht, mit einem geringen Aufwand die geforderten Schutzaspekte zu erfüllen und damit einen Beitrag für gesunde und motivierte Mitarbeitende zu leisten.